Die anzuwendenden Standards sind in 14 Anforderungen gegliedert, die jeweils in einzelne Bedingungen untergliedert sind. Die Bedingungen sind wiederum nach den beiden Prioritätsstufen I und II zu unterscheiden.
| Nr. | Inhalt der Anforderung | Bedingungen zur Anforderung |
|---|---|---|
1 | Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. |
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2 | Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn diese ohne Farbe betrachtet werden. |
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3 | Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets (CSS) sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. |
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4 | Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen. |
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5 | Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden. |
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6 | Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. |
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7 | Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein. |
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8 | Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen. |
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9 | Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. |
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10 | Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. |
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11 | Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium entwickelten Technologien. |
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12 | Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. |
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13 | Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. |
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14 | Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern. |
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Weiterführende Informationen:
Die komplette Rechtsverordnung
als RTF-Datei (118 KB) und gepackt
als ZIP-Datei (13 KB) steht zur Verfügung - besten Dank an
Stephan Rothe!
Lesen Sie,
warum ich mich an die Standards halte und warum das Layout mit
Cascading Style Sheets statt Tabellen oder Frames gestaltet wurde. Sollten Sie Probleme mit dem Layout haben, so finden Sie in der
Liste standardkonformer Browser Links zu entsprechenden Download-Seiten.
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