
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der
BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
In der Anlage 1 der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung werden die zur Umsetzung der Rechtsverordnung anzuwendenden Standards aufgeführt. Die anzuwendenden Standards sind in 14 Anforderungen gegliedert mit einer unterschiedlichen Zahl von einzelnen Bedingungen. Die Bedingungen sind wiederum nach den beiden Prioritätsstufen I und II zu unterscheiden.
| BITV-Anforderung | Wortlaut der Anforderung |
|---|---|
| 1 | Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. |
| 2 | Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. |
| 3 | {Markup-Sprachen} (insbesondere {HTML}) und {Stylesheets} sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. |
| 4 | Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen. |
| 5 | Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten {Markup-Sprache} zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung {tabellarischer Daten} zu verwenden. |
| 6 | Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete {Benutzeragent} neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. |
| 7 | Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein. |
| 8 | Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten {Benutzerschnittstellen} ist sicherzustellen. |
| 9 | Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom {Eingabegerät} oder {Ausgabegerät} nutzbar sind. |
| 10 | Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden {assistiven Technologien} und {Browsern} ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. |
| 11 | Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie {z.B.} die vom {World Wide Web Consortium} entwickelten Technologien. |
| 12 | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. |
| 13 | Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. |
| 14 | Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern. |
über diesen Webauftritt
Glossar
Suchfunktion
Gesamtübersicht