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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Anforderungen der BITV

Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der Intern: BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.

In der Anlage 1 der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung werden die zur Umsetzung der Rechtsverordnung anzuwendenden Standards aufgeführt. Die anzuwendenden Standards sind in 14 Anforderungen gegliedert mit einer unterschiedlichen Zahl von einzelnen Bedingungen. Die Bedingungen sind wiederum nach den beiden Prioritätsstufen I und II zu unterscheiden.

BITV-Anforderungen im Überblick

Anforderungen der BITV
BITV-AnforderungWortlaut der Anforderung
1Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 1

2Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 2

3{Markup-Sprachen} (insbesondere {HTML}) und {Stylesheets} sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 3

4Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 4

5Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten {Markup-Sprache} zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung {tabellarischer Daten} zu verwenden.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 5

6Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete {Benutzeragent} neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 6

7Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 7

8Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten {Benutzerschnittstellen} ist sicherzustellen.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 8

9Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom {Eingabegerät} oder {Ausgabegerät} nutzbar sind.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 9

10Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden {assistiven Technologien} und {Browsern} ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 10

11Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie {z.B.} die vom {World Wide Web Consortium} entwickelten Technologien.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 11

12Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 12

13Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 13

14Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

Intern: zu den Bedingungen der Anforderung 14

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