
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der
BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die BITV-Bedingungen sind in 14 Anforderungen gegliedert. Oft verteilen sich Bedingungen zu einer bestimmten Technik in verschiedene Anforderungen. Auf dieser Seite werden einzelne Bedingungen thematisch gruppiert (Array). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
| BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
|---|---|
| 6.3 | Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 6.4 | Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 7.3 | Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin, dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 8.1 | Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 9.2 | Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 9.3 | In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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