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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Bedingungen der BITV

Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der Intern: BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.

Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 8 ("Benutzerschnittstellen"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.

BITV-Bedingungen der Anforderung 8
BITV-BedingungWortlaut und Schaltflächen zur Bedingung
8.1Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien sind.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

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"Barrierefreiheit verstehen und umsetzen" von Jan Eric Hellbusch und Kerstin Probiesch

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© Jan Eric Hellbusch (2001-2012)