Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 7 ("Dynamische Inhalte"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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7.1 | Bildschirmflackern ist zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.2 | Blinkender Inhalt ist zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.3 | Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin, dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.4 | Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.5 | Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend zu konfigurieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |