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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Bedingungen der BITV

Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der Intern: BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.

Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 2 ("Farben und Kontraste"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.

BITV-Bedingungen der Anforderung 2
BITV-BedingungWortlaut und Schaltflächen zur Bedingung
2.1Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z.B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

2.2Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

2.3Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

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Glossareinträge

Der folgende Begriff auf dieser Seite wird im Glossar definiert:Intern: Markup-Sprache

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"Barrierefreiheit verstehen und umsetzen" von Jan Eric Hellbusch und Kerstin Probiesch

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© Jan Eric Hellbusch (2001-2012)