
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der
BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 2 ("Farben und Kontraste"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
| BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
|---|---|
| 2.1 | Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z.B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 2.2 | Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 2.3 | Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
Der folgende Begriff auf dieser Seite wird im Glossar definiert:
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