Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 9 ("Geräteunabhängigkeit"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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9.1 | Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.2 | Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.3 | In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.4 | Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks-, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.5 | Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks-, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |