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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Bedingungen der BITV

Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der Intern: BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.

Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 9 ("Geräteunabhängigkeit"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.

BITV-Bedingungen der Anforderung 9
BITV-BedingungWortlaut und Schaltflächen zur Bedingung
9.1Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

9.2Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

9.3In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

9.4Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks-, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

9.5Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks-, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

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"Barrierefreiheit verstehen und umsetzen" von Jan Eric Hellbusch und Kerstin Probiesch

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© Jan Eric Hellbusch (2001-2012)