
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der
BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 9 ("Geräteunabhängigkeit"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
| BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
|---|---|
| 9.1 | Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 9.2 | Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 9.3 | In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 9.4 | Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks-, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 9.5 | Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks-, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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