Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 10 ("Kompatibilität mit Hilfsmitteln"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
---|---|
10.1 | Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden. Die Nutzerin, der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.2 | Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.3 | Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.4 | Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.5 | Nebeneinanderliegende Hyperlinks- sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |