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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Bedingungen der BITV

Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der Intern: BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.

Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 12 ("Kontextuelle Hilfen"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.

BITV-Bedingungen der Anforderung 12
BITV-BedingungWortlaut und Schaltflächen zur Bedingung
12.1Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

12.2Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

12.3Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

12.4Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

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"Barrierefreiheit verstehen und umsetzen" von Jan Eric Hellbusch und Kerstin Probiesch

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© Jan Eric Hellbusch (2001-2012)