
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der
BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 13 ("Navigation und Orientierung"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
| BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
|---|---|
| 13.1 | Das Ziel jedes Hyperlinks- muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.2 | Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.3 | Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z.B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.4 | Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.5 | Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.6 | Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks- sind zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.7 | Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.8 | Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.9 | Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 13.10 | Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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