Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen zum Thema "Sprachliche Besonderheiten". Sie können mit der nachfolgenden Auswahlliste ein anderes Kriterium auswählen oder sich die
kompletten Richtlinien anzeigen lassen.
| Bedingungen der BITV | Wortlaut und Links zur Bedingung |
|---|---|
| 4.1 | Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen. Die Bedingung 4.1 finden Sie auch in den folgenden Listen: Priorität I und Allgemeine Bedingungen |
| 4.2 | Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. Die Bedingung 4.2 finden Sie auch in den folgenden Listen: Priorität II und Allgemeine Bedingungen |
| 4.3 | Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. Die Bedingung 4.3 finden Sie auch in den folgenden Listen: Priorität II und Allgemeine Bedingungen |
Weitere Listen mit Bedingungen aus der BITV:
Allgemein
nach Prioritäten gegliedert
nach Anforderungen gegliedert
nach Themen gegliedert
Die komplette Rechtsverordnung
als RTF-Datei (118 KB) und gepackt
als ZIP-Datei (13 KB) steht zur Verfügung - besten Dank an
Stephan Rothe!
Lesen Sie,
warum ich mich an die Standards halte und warum das Layout mit
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