
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der
BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 11 ("W3C-Techniken"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
| BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
|---|---|
| 11.1 | Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 11.2 | Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 11.3 | Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
| 11.4 | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z.B. Sprache) zu erhalten. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
über diesen Webauftritt
Glossar
Suchfunktion
Gesamtübersicht