Brüssel (
kobinet) Nachdem im
Behindertengleichstellungsgesetz für Behinderte bereits Maßnahmen für eine barrierefreie Gestaltung der Internetangebote festgeschrieben sind, will die Europäische Union nun auch behinderten und älteren Menschen den Zugang und Umgang mit dem Internet erleichtern. Agenturmeldungen zufolge wurde eine entsprechende Resolution von den für die Telekommunikation zuständigen Ministern der Gemeinschaft am 25.3.02 in Brüssel verabschiedet.
Wegen der technischen Hindernisse bei der Nutzung des Internets - seien es Behörden-Informationen, Fernunterricht oder das Internet-Shopping - wachse die Gefahr einer Ausgrenzung von Behinderten in der Europäischen Union. "Wir wollen eine Gesellschaft, an der alle Bürger mit gleichen Chancen teilhaben", sagte der zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen.
Für Seh-, Gehör- oder Körperbehinderte könne den Meldungen zufolge die Art und Weise, wie ein Web-Angebot gestaltet wird, über soziale Integration oder Ausgrenzung entscheiden, erklärte der Präsident des
Europäischen Behindertenforums (EDF), Yannis Vardakastanis. Das
World Wide Web Consortium (W3C) hat nach Kommissions-Angaben mit Unterstützung der EU deshalb Leitlinien entwickelt, die einen freiwilligen Rahmen für Anbieter öffentlicher Informationen, etwa für Verwaltungen und Website-Gestalter darstellen. Darin werden bestimmte Regeln für einen behindertengerechten Aufbau und das Design von Internetseiten vorgegeben.
Nähere Informationen gibt's unter
http://europa.eu.int/ information_society/ accessibility.
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