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Ab PDF 1.4 (Acrobat 5) ist es möglich, Dokumente zu schützen. Das bedeutet, die Dokumente können am Bildschirm gelesen, aber nicht kopiert oder gedruckt werden. Gesperrte Dokumente können auch für Screenreader gesperrt bzw. freigeschaltet werden.
Wenn PDF-Dokumente kopiergeschützt sind, dann ist in der abwärtskompatiblen Verschlüsselung von 40bit der Zugang durch Screenreader unmöglich. Es gibt die Alternative, eine 128bit-Verschlüsselung vorzunehmen und die Option, das Dokument für den Zugang mit einem Screenreader freizuschalten, zu aktivieren. Allerdings können die Dokumente danach nur im Adobe Reader ab der Version 5 geöffnet werden, und nicht mehr in Acrobat Reader 4. Die höhere Verschlüsselung ist jedoch essentiell für den Zugang zu geschützten Dokumenten mit Blindenhilfsmitteln.
Sofern Sie also Ihre Dokumente verschlüsseln und für den Druck und/oder das Kopieren schützen müssen, gehen Sie wie folgt in Adobe Acrobat 8 Professional vor:
Sicherheitseinstellungen in Adobe Acrobat 9
Eine Verschlüsselung durch PDFMaker empfiehlt sich nur, wenn Sie in Acrobat 8 nicht nacharbeiten oder überprüfen müssen. In allen anderen Fällen sollten Sie die Sicherheitseinstellungen erst in Acrobat 8 vornehmen, wenn alle Arbeiten an dem PDF-Dokument abgeschlossen sind.
Entscheidend für die Abwärtskompatibilität sind die Sicherheitseinstellungen. Verzichtet man auf einen Kennwortschutz zum Öffnen oder Ändern, so können tagged PDF bei der entsprechenden Kompatibilitätswahl sogar noch von Acrobat 3 gelesen werden. In manchen Fällen ist jedoch ein Zugriffsschutz gewünscht und ratsam. Die Abwärtskompatibilität reicht dann höchstens bis Acrobat 5.
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