Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Links öffnen im neuen Fenster veröffentlicht in 2007

Dieser Beitrag entstand 2007 und bezieht sich auf die damals geltende BITV. Die wichtigste und nachwievor aktuelle Anforderung ist, dass Links, die ein neues Fenster öffnen, entsprechend gekennzeichnet werden sollen.

Ein Thema, das bei der Gestaltung von barrierefreien Webseiten immer wieder diskutiert wird, ist das Öffnen von verlinkten Webseiten in einem neuen Fenster. Solche sogenannten Pop-Up-Fenster werden gerne dafür eingesetzt, um zu signalisieren, dass beispielsweise die verlinkte Webseite nicht zum aktuellen Angebot gehört. Gleichzeitig kann es zu Irritationen beim Nutzer kommen, etwa wenn die Zurück-Funktion des Browsers außer Kraft gesetzt wird oder wenn der Nutzer das Öffnen neuer Fenster nicht wünscht.

Ob Links in einem neuen Fenster, einem neuen Tab oder im gleichen Browser-Fenster geöffnet werden, ist grundsätzlich eine Konfigurationsoption des Browsers. Meist haben Nutzer auch die Möglichkeit, das Verhalten beim Aufruf eines Links zu bestimmen, etwa über ein Kontextmenü.

Beim Öffnen von neuen Browser-Fenstern handelt es sich um eine Änderung des Kontextes. Änderungen des Kontextes müssen unterschieden werden:

Pop-Up-Fenster sind nicht zu verwechseln mit Modalfenstern, mit deren Hilfe typischerweise kontextuelle Informationen zur Webseite hinzugefügt werden. Hilfe-Texte oder Hinweise und Warnungen können beim Einsatz von Modalfenstern eingeblendet werden, ohne das die Webseite neu geladen werden muss. Bei den Pop-Up-Fenstern geht es darum, einen Link in einem neuen Browser-Fenster zu öffnen.

In diesem Beitrag geht es um Links, die eine neue Webseite aufrufen und nach dem Willen der Webentwicklung in einem eigenen Browser-Fenster angezeigt werden sollen. Dabei wird per JavaScript nach bestimmten Links gesucht, die dann entsprechend erweitert werden, um u.a. barrierefrei bedienbar zu sein.