Creative CommonsNamensnennung - Keine Bearbeitungen 3.0 Deutschland
Lizenz
DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
1. Definitionen
Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.
Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
"Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
"Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung von Nutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist.
Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persönliche geistige Schöpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz.
Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.
Unter "Öffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Veröffentlichungen und Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in unkörperlicher Form mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhängiger Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
"Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielfältigungsstücke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die Übertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tonträger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.
2. Schranken des Immaterialgüterrechts
Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur
Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu
vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer
Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem
Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.
3. Einräumung von Nutzungsrechten
Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber
- unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.c)
- das vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts
am Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand
auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes
einfaches Nutzungsrecht für jedermann"):
Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu
vervielfältigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil
solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen,
öffentlich zu zeigen und zu verbreiten.
Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt
Folgendes:
Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche:
Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche
Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für
Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber das
ausschließliche Recht vor, die entsprechende Vergütung einzuziehen für
jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.
Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern
Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande
kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle einer lizenzgerechten
Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Vergütung.
Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich
lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht
unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet
der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig davon, ob eine
Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder nur durch eine
Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle
noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das
Recht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte
nach dieser Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind.
Weitergehende Änderungen oder Abwandlungen sind jedoch
untersagt. Alle sonstigen
Rechte, die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den
Lizenzgeber eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten.
Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand
dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche
aus diesem Schutz resultierenden Rechte.
4. Bedingungen
Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz
erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den
Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen
dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige
Internetadresse in Form des Uniform Resource Identifier (URI) beifügen.
Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder
fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht
unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie
verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert
lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn
Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie
(in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen
ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der
ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser
Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines
Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein
Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf
die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in
Abschnitt 4.b) aufgezählten Hinweise entfernen.
Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des
Schutzgegenstandes oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger
Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden
Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die
Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen
Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet
wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im
Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene
Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine
Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung)
("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser
Dritten;
den Titel des Inhaltes;
in einer praktikablen Form den Uniform Resource Identifier(URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand
angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den
Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand.
Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in
jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle eines Sammelwerkes
müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung
mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die
Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der
Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die
Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige,
separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und /
oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit
irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und
ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.
Die oben unter 4.a) und b) genannten Einschränkungen gelten nicht
für solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den
Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder
Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
eigener Art genießen.
Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
Lizenz unberührt.
5. Gewährleistung
SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM
LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT
ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN
SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS
JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DAS
FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES
SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG
GILT NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART
FÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW.
VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.
6. Haftungsbeschränkung
DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER
VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM
WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI
GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS
KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.
7. Erlöschen
Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte
erlöschen mit Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen
die Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des
Lizenzgebers vom Verstoß oder einer weiteren Handlung einer der
Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen Personen,
die den Schutzgegenstand enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen
dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten
Personen sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber
hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem
Erlöschen dieser Lizenz fort.
Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz
unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand
ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den
Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die
eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem
Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf
Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch
erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben
zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt.
8. Sonstige Bestimmungen
Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder
als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der
Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und
im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt
davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein
Verstoß gegen sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht
oder von dem Verstoß betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen
Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich
vorliegen) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem
Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es
bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf
den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind.
Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz
möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch
Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur
durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber
modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich
zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die
Dritten gemäß Ziffern 8.a) angeboteten Lizenzen aus.
Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige
Vereinbarung getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet
auf diesen Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.