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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Vergleich zwischen WCAG 2.0 und BITV 2.0

Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.

Hinweis: In der WCAG 2.0 sind einzelne Erfolgskriterien mit Anmerkungen ergänzt. Diese finden sich nicht unbedingt in der BITV 2.0 wieder, sondern in der Begründung zur BITV 2.0.

Gegenüberstellung: 2.4.10 Abschnittsüberschriften
WCAG 2.0BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität II)

Prinzip 2: Bedienbar — Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Prinzip 2: Bedienbarkeit — Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können.

Richtlinie 2.4 Navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Anforderung 2.4

Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.

2.4.10 Abschnittsüberschriften: Abschnittsüberschriften werden genutzt, um den Inhalt zu gliedern. (Stufe AAA)

Anmerkung 1:|Überschrift wird in seiner allgemeinen Bedeutung benutzt und beinhaltet Titel und andere Methoden, um verschiedenen Arten von Inhalt eine Überschrift hinzuzufügen.

Anmerkung 2:Dieses Erfolgskriterium behandelt Abschnitte innerhalb von Geschriebenem, nicht Bestandteile der Benutzerschnittstelle. Bestandteile der Benutzerschnittstelle werden unter Extern: Erfolgskriterium 4.1.2 behandelt.

2.4.10 Abschnittsüberschriften

Es sind Abschnittsüberschriften zu verwenden, die den Inhalt weiter strukturieren.

Aus der Begründung zur BITV 2.0

Der Begriff „Überschrift“ wird in seiner allgemeinen Bedeutung verwendet und umfasst Titel sowie andere Möglichkeiten, verschiedene Arten von Inhalten mit einer Überschrift zu versehen. Diese Bedingung bezieht sich auf Abschnitte in geschriebenem Text, nicht auf Komponenten der Benutzerschnittstelle. Komponenten der Benutzerschnittstelle fallen unter die Bedingung 4.1.2.

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