
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.
| WCAG 2.0 | BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität II) |
|---|---|
Prinzip 2: Bedienbar — Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. | Prinzip 2: Bedienbarkeit — Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können. |
Richtlinie 2.3 Anfälle: Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen. | Anforderung 2.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden. |
2.3.2 Drei Blitze: Webseiten enthalten nichts, das öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt. (Stufe AAA) | 2.3.2 Dreimaliges Aufblitzen Webseiten enthalten keine Elemente, die in einem Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen. |
Harding FPA Web Site
Photosensitive Epilepsy Analysis Tool
Information about Photosensitive Seizure Disorders
Epilepsy Action
Epilepsy Foundation
ITC Guidance Note for Licensees on Flashing Images and Regular Patterns in Television
Understanding Guideline 2.3 [Seizures] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)
Understanding Success Criterion 2.3.2 [Three Flashes] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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