Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Europäische Norm 301549 v3.2.1

Bereits in der Europäischen Richtlinie 2016/2102 wurde die EN 301549 v1.1.2 als Mindestanforderung für die digitale Barrierefreiheit festgelegt. Die Barrierefreiheitsanforderungen wurden im Durchführungsbeschluss 2021/1339 auf die EN 301549 v3.2.1 aktualisiert. Die englischsprachige Norm kann PDF: kostenfrei heruntergeladen werden. Die deutschsprachige Fassung kann nach einer Registrierung bei der Extern: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik heruntergeladen werden.

Aufbau der EN 301549

Die EN 301549 besteht aus 14 Kapiteln und sechs Anhängen. Die normativen Anforderungen finden sich in Kapitel 5 bis 14 sowie Anhang C. Die Kapitel lauten:

Kapitel 9 bis 11 repräsentieren die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Für Web und Nicht-Web Dokumente genügt es fast immer, sich an die WCAG 2.1 zu orientieren. Bei Software hängt es von der Art der Software ab, ob nur die WCAG 2.1 anwendbar ist oder zusätzlich noch weitere Abschnitte der Norm für Konformität relevant sind. Für Webseiten werden die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AAA zusätzlich aufgeführt; sie sollen umgesetzt werden, sind aber informativ und für Konformität nicht erforderlich.

Die vollständigen Bedingungen und Tests (insbesondere zu Kapiteln 5 bis 8 sowie 12 und 13 der EN 301549 zur Bestimmung der Konformität zur EN 301549 werden in Anhang C der EN 301549 beschrieben. Für Kapitel 9 bis 11 ist die Überprüfung der Erfolgskriterien in den WCAG 2.1 maßgebend. Erst wenn alle anwendbaren Tests in Anhang C bestanden sind, sind die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit erfüllt beziehungsweise kann Barrierefreiheit auf der Grundlage der Konformität zur EN 301549 vermutet werden.

Bezug zu den WCAG 2.1

Im Allgemeinen müssen nach der EN 301549 Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software den 50 Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA genügen. Webseiten müssen zusätzlich die fünf Konformitätsanforderungen erfüllen. Die Erfolgskriterien und Konformitätsanforderungen sind aber nicht immer auf alle Inhaltsformen anwendbar. Die folgende Tabelle zeigt vor allem in der dritten und vierten Spalte, welche Ausnahmen für die Anwendbarkeit der WCAG 2.1 es für Nicht-Web-Dokumente und Software gibt. Wenn in der vierten Spalte "differenziert" steht, so bedeutet das, dass die EN 301549 beispielsweise nach geschlossenen und offenen Systemen differenziert, aber das Erfolgskriterium nach wie vor auf entsprechende Inhalte anwendbar bleibt.

Anwendbarkeit der Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen
Anforderung (WCAG 2.1)Anwendbar auf
WebDokumenteSoftware
1.1.1 Nicht-Text-Inhaltjajadifferenziert
1.2.1 Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)jajadifferenziert
1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)jajaja
1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)jajadifferenziert
1.2.4 Untertitel (Live)jajaja
1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)jajaja
1.3.1 Info und Beziehungenjajadifferenziert
1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolgejajadifferenziert
1.3.3 Sensorische Eigenschaftenjajaja
1.3.4 Bildschirmausrichtungjajaja
1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecksjajaja
1.4.1 Benutzung von Farbejajaja
1.4.2 Audio-Steuerelementjajaja
1.4.3 Kontrast (Minimum)jajaja
1.4.4 Textgröße ändernjajadifferenziert
1.4.5 Bilder von Textjajadifferenziert
1.4.10 Umfluss (Reflow)jajadifferenziert
1.4.11 Nicht-Text-Kontrastjajaja
1.4.12 Textabstandjajaja
1.4.13 Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus (Hover oder Focus)jajaja
2.1.1 Tastaturjajadifferenziert
2.1.2 Keine Tastaturfallejajaja
2.1.4 Zeichentastenbefehlejajadifferenziert
2.2.1 Zeitvorgaben anpassbarjajaja
2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblendenjajaja
2.3.1 Blitzen, dreimalig oder unterhalb Grenzwertjajaja
2.4.1 Blöcke überspringenjaneinnein
2.4.2 Seite mit Titeljajanein
2.4.3 Fokus-Reihenfolgejajaja
2.4.4 Linkzweck (im Kontext)jajaja
2.4.5 Verschiedene Möglichkeitenjaneinnein
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)jajaja
2.4.7 Fokus sichtbarjajaja
2.5.1 Zeigergestenjajaja
2.5.2 Zeigeraufhebungjajaja
2.5.3 Beschriftung (Label) im Namenjajaja
2.5.4 Auslösen durch Bewegungjajaja
3.1.1 Sprache der Seitejajadifferenziert
3.1.2 Sprache von Teilenjajanein
3.2.1 Bei Fokusjajaja
3.2.2 Bei Eingabejajaja
3.2.3 Konsistente Navigationjaneinnein
3.2.4 Konsistente Kennzeichnungjaneinnein
3.3.1 Fehlerkennzeichnungjajadifferenziert
3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungenjajaja
3.3.3 Vorschlag bei Fehlerjajaja
3.3.4 Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)jajaja
4.1.1 Syntaxanalysejajadifferenziert
4.1.2 Name, Rolle, Wertjajadifferenziert
4.1.3 Statusmeldungenjaneinnein
5.2.1 Konformitätsleveljaneinnein
5.2.2 Ganze Seitenjaneinnein
5.2.3 Vollständige Prozessejaneinnein
5.2.4 ausschließliche Benutzung von Technologien auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Artjaneinnein
5.2.5 Nicht störendjaneinnein

Anhänge der EN 301549

Insgesamt verfügt die Norm über sechs Anhänge. Während Anhang C normativ ist, sind die anderen Anhänge informativ .

Hinweis: Informative Abschnitte liefern Hinweise zur Interpretation der Norm, stellen aber keine Anforderungen, die sich auf die Konformität auswirken.

Anhang A (Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Dokument und den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2016/2102)

Anhang A besteht im Wesentlichen aus zwei informativen Tabellen. Diese Tabellen belegen, dass alle Anforderungen aus dem Normungsauftrag zur Erstellung der Norm auch in der Norm aufgenommen wurden. Es handelt sich quasi um eine dokumentierende Plichtaufgabe des Normungsinstituts.

Anhang B (Zusammenhang zwischen den Anforderungen und den Aussagen zur Funktionalität)

Anhang B ist informativ und stellt den Zusammenhang zwischen allgemeine, behinderungsbezogene Aussagen zur Funktionalität (Abschnitt 4.2 der EN 301549) und den Anforderungen in den Kapiteln 5 bis 13 der EN 301549. Sowohl in der EN 301549 als auch in der BITV 2.0 ist eine Abkehr von dieser klassischen, behinderungsbezogenen Betrachtung zugunsten einer ausschließlich sachbezogenen Abgrenzung der Anforderungen festzustellen. Anhang B enthält keine neuen Anforderungen an IKT.

Anhang C (Bestimmung der Konformität)

Anhang C legt für Alle Anforderungen in Kapitel 5 bis 13 fest, wie die Konformität bestimmt wird. Für Kapitel 9 (Web), Kapitel 10 (Nicht-Web Dokumente) und Kapitel 11 (Software) sind die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 maßgebend, wobei es für Software weitergehende Prüfschritte gibt. Für Kapitel 5 bis 8 sowie 12 und 13 liefert Anhang C ebenfalls die Kriterien zur Bestimmung der Konformität. Jedes Kriterium besteht aus einer oder mehreren Bedingungen und einer oder mehreren Prüfschritten; wenn die Bedingungen erfüllt sind, müssen die Prüfschritte bestanden werden.

Um die Details zu den sonstigen Kriterien in Erfahrung zu bringen, sollte die oben verlinkte Norm heruntergeladen werden.

Anhang D (Weitere Ressourcen für kognitive Zugänglichkeit)

Dem Grunde nach wird ein Link zu einer Webseite des W3C aufgeführt, wo Entwicklungen im Bereich der kognitiven Zugänglichkeit dokumentiert sind.

Anhang E (Hinweise für Nutzer des aktuellen Dokuments)

Dieser Anhang ist eine Anleitung, wie die EN 301549 am Besten gelesen werden kann. Der Abschnitt gehört am Anfang des Dokuments.

Anhang F (Änderungshistorie)

Die Änderungen gegenüber der zuletzt anzuwendende Version (v2.1.2) werden dokumentiert. Kapitel 6 wurde überarbeitet und Anhänge D bis F sind neu.