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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Vergleich zwischen WCAG 2.0 und BITV 2.0

Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.

Hinweis: In der WCAG 2.0 sind einzelne Erfolgskriterien mit Anmerkungen ergänzt. Diese finden sich nicht unbedingt in der BITV 2.0 wieder, sondern in der Begründung zur BITV 2.0.

Gegenüberstellung: 1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet)
WCAG 2.0BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität II)

Prinzip 1: Wahrnehmbar — Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit — Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien: Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Anforderung 1.2

Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen.

1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet): Wenn die Pausen im Vordergrund-Audio nicht ausreichend sind, um Audiodeskriptionen zu ermöglichen, die den Sinn des Videos vermitteln, dann wird eine Erweiterte Audiodeskription für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AAA)

1.2.7 Erweiterte Audio-Deskription

Für vorab aufgezeichnete Video-Inhalte in synchronisierten Medien ist eine erweiterte Audio-Deskription bereitzustellen.

Aus der Begründung zur BITV 2.0

Die Bedingung der WCAG 2.0, dass eine Audio-Deskription nur bereitzustellen ist, wenn hierfür ausreichende Pausen zur Verfügung stehen, wurde nicht in die Anlage 1 übernommen. Eine Audio-Deskription ist grundsätzlich bereitzustellen, zumal das Kriterium „ausreichende Pausen“ in der Praxis nicht bewert- und prüfbar ist.

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