
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.
| WCAG 2.0 | BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität II) |
|---|---|
Prinzip 1: Wahrnehmbar — Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können. | Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit — Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können. |
Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien: Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung. | Anforderung 1.2 Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen. |
1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet): Eine Übersetzung in die Gebärdensprache wird für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AAA) | 1.2.6 Gebärdensprache Für vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien sind Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. |
Synchronized Multimedia Integration Language (SMIL) 1.0 Specification
Synchronized Multimedia Integration Language (SMIL 3.0)
Accessibility Features of SMIL
Integrate audio descriptions into multimedia presentations using SMIL.
American Sign Language
Techniques for filming sign language interpreters
eSign Avatar Signing Plugin for Internet Explorer.
Royal National Institute for Deaf People {RNID)
Understanding Guideline 1.2 [Time-based Media] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)
Understanding Success Criterion 1.2.6 [Sign Language (Prerecorded)] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
über diesen Webauftritt
Glossar
Suchfunktion
Gesamtübersicht