Beispiel: EU-Richtlinien und Konsequenzen

In 1996 haben die EU-Mitgliedsstaaten den politischen Startschuss für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in einem Papier "Equality of Opportunity for People with Disabilities - A New European Community Disability Strategy" gegeben. Diese Resolution stellt die formale Rahmenbedingung für die Sicherstellung von Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dar.

In 2000 stellte die Europäische Kommission ein Papier vor, das Barrieren vor allem am Arbeitsplatz abbauen helfen sollte. Darin beschrieben waren auch die Übernahme der WCAG1 für die Webauftritte aller öffentlichen Verwaltungen bis Ende 2001.

Am 20. März 2002 gab es einen Entschluss des Europäischen Rates zur Zugänglichkeit öffentlicher Webauftritte und deren Inhalte. Dabei sollten insbesondere die Durchsetzung und Umsetzung von Richtlinien überwacht werden. Auch die Evaluierung dieses Prozesses sollte durch geeignete Bewertungsmethoden begleitet werden.

Am 6. Februar 2003 wurde vom Europäischen Rat der Beschluss zur eAccessibility (2003/C 39/03) gefasst. Dieser Beschluss ist zwar kein rechtverbindliches Übereinkommen, dennoch verpflichten sich die Mitgliedstaaten im Sinne dieser Entschließung zu handeln.

Die Europäische Kommission hat dann mit der eAccessibility Initiative einige Akzente für die Barrierefreiheit in der Informationstechnik setzen können. Bei eAccessibility geht es darum, die Informationstechnik für ein möglichst breites Publikum, darunter Senioren, Menschen mit Behinderungen und andere, die in beeinträchtigenden Umgebungen arbeiten, zugänglich zu machen. eAccessibility bedeutet insbesondere die Verbesserung des Informationszugangs in unserer heutigen Wissensgesellschaft für Menschen mit Behinderungen.

Aber es geht nicht nur um Menschen mit Behinderungen. Das barrierefreie Webdesign ist auch für Webanbieter vorteilhaft, nämlich dann wenn Kunden mit dem Web nicht so vertraut sind, mit modernen kleinen Endgeräten Websites betrachten oder z.B. eine Leseschwäche haben. Außerdem führt auch ein standardkonformes Webdesign zu deutlichen Kostenreduzierungen in der Pflege und Unterhaltung von Websites. Nicht zuletzt können Anbieter mit einer barrierefrei gestalteten Website ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

Europaweit wird gefordert:

Über das CSS-Design

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