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Die BITV setzt mit der Übernahme der WCAG1 die Empfehlungen der Europäischen Kommission für die Bundesverwaltung um. Aus Sicht der Benutzer mit Behinderungen sollten die Anforderungen an Barrierefreiheit hinsichtlich der Informationstechnik in den Bundesländern nicht hinter diesen Standard zurückfallen. Gleiche technische Standards in ganz Deutschland schaffen Anwendungssicherheit, kalkulierbare Rahmenbedingungen und bieten praktische und finanzielle Vorteile.
Diese Bundesverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Union. Weitere Schritte sind die Implementierung der WCAG1 auf Länder- und Kommunalebene in naher Zukunft. Dabei ist die Harmonisierung mit internationalen Standards grundlegend für eine sinnvolle Umsetzung.
Wenn die Länder ihre eigenen Wege gehen, dann besteht auch die Gefahr paralleler Entwicklungen. Browserhersteller und Entwickler von Hilfsmitteln orientieren sich selbstverständlich an international anerkannten Standards, wie der WCAG1. Das W3C jedoch nicht nur die WCAG1 im Bereich der Barrierefreiheit veröffentlicht, sondern ebenso weitere Richtlinien für Zugangssoftware jeder Art, für Autorenwerkzeuge und auch für XML-basierte Anwendungen. Die Gesamtheit dieser Richtlinien bilden eine Einheit. Die Unterstützung der Barrierefreiheit durch Autorenwerkzeuge von internationalen Software-Unternehmen wird also vom W3C empfohlen und ist auf die WCAG1 ausgerichtet.
Insbesondere ist auf die sehr zähe Entwicklung im Bereich der Autorenwerkzeuge hinzuweisen. Nach sehr vielen Jahren ist es erst jetzt möglich mit Standardsoftware annähernd barrierefreie Websites zu produzieren. Die Barrierefreiheit richtet sich jedoch nach den Richtlinien des W3C. Vor allem die WCAG1 ist die bisher einzige weltweit anerkannte Richtlinie im Bereich der barrierefreien Informationstechnik.
Zudem kommen ganz praktische Überlegungen dazu, warum eine Abweichung von akzeptierten Standards unproduktiv ist. Nicht nur Schulungen und Informationsressourcen sondern auch Bewertungskriterien müssen sich auf einer vergleichbaren Basis messen lassen. Bei unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Barrierefreiheit werden Anbieter und Entwickler von Websites mit unlösbaren Aufgaben konfrontiert. Wie soll beispielsweise ein Anbieter in einem Bundesland, der eine Internetagentur in einem zweiten Bundesland mit der Erstellung eines Webangebots beauftragt umgehen, wenn das Webangebot auch in einem dritten und einem vierten Bundesland und nicht zuletzt weltweit genutzt werden kann? Diskussionen dieser Art können zeitintensiv sein und viel Geld kosten.
Wenn die Barrierefreiheit in Deutschland einen Erfolg haben soll, dann müssen alle Beteiligten am gleichen Strang ziehen. Gerade der öffentlichen Verwaltung kommt hierbei eine besondere Rolle zu: sie muss eine Vorbildfunktion übernehmen und ihre Angebote vollständig zugänglich für alle Bürger gestalten. Eine Fragmentierung der Standards wäre kontraproduktiv.
In den meisten Ländern Deutschlands gibt es bereits Landesgleichstellungsgesetze. Mit wenigen Ausnahmen berücksichtigen diese Gesetze auch die Informationstechnik. Was bisher nur in zwei Bundesländern erfolgt ist (Stand 3. Novewmber 2004), ist der Erlass von Verordnungen zur barrierefreien Gestaltung von Informationstechnik. Den EU-Vorgaben folgend und der Einheitlichkeit wegen müssen auch die Länder die Anforderungen der BITV übernehmen. Nur auf diesem Wege ist eine allgemeine Barrierefreiheit in der Informationstechnik möglich.
Der Stand der Landesgleichstellungsgesetze ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Die nachfolgenden Übersichten mit weiterführenden Links und Kontaktdaten wurden von
http://www.einfachfueralle.de/ artikel/ bitv/ lgg/ übernommen.
Lesen Sie,
warum ich mich an die Standards halte und warum das Layout mit
Cascading Style Sheets statt Tabellen oder Frames gestaltet wurde. Sollten Sie Probleme mit dem Layout haben, so finden Sie in der
Liste standardkonformer Browser Links zu entsprechenden Download-Seiten.
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