Richtlinien zur barrierefreien Informationstechnik

Es gibt eine Vielzahl von Richtlinien und Standards, die für die Gestaltung von Informationstechnik herangezogen werden können. Diese verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen.

Die vom W3C im Mai 1999 veröffentlichten WCAG1 sind auf Webinhalte ausgerichtet und in deren ausführlicher Dokumentation werden (X)HTML-Techniken mit Beispielen beschrieben. Derzeit werden die WCAG1 in einer neuen Fassung überarbeitet, die eine Erweiterung der Anwendbarkeit auf weitere Web-Technologien (z.B. Flash) ermöglichen sollen. Das W3C hat darüber hinaus weitere Richtlinien für Zugangssoftware sowie für Autorenwerkzeuge veröffentlicht, die zusammen mit der WCAG1 eine breite Basis für die Barrierefreiheit im Web bieten.

Auch im Bereich der Software-Ergonomie finden sich zahlreiche Normen, die auch bei der Gestaltung von Webauftritten beachtet werden können. Beispielsweise enthält die ISO 9241 einige relevante Aspekte der Software-ergonomie, die Einfluss auf die Barrierefreiheit haben. Diese enthalten vor allem Anforderungen an die visuelle Anzeige, an Farbdarstellungen, Gebrauchstauglichkeit oder Benutzer- bzw. Dialogführung. Auf der Basis der ISO 9241 definiert die ISO 16071 besondere Aspekte der barrierefreien Gestaltung von Anwendungen. Hier wird die Barrierefreiheit im Sinne der Gebrauchstauglichkeit definiert. Diese Norm greift die Problematik in der Mensch-Maschine-Interaktion auf und bietet Richtlinien zur Unterstützung der Gebrauchstauglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

IBM hat drei Richtlinien zur Barrierefreiheit veröffentlicht. Die Web-Richtlinien können als Teilmenge der WCAG1 betrachtet werden. In der [intern] IBM Software Accessibility Checklist werden konkrete Hinweise zur barrierefreien Gestaltung allgemeiner Software gegeben. Eine Spezialisierung dieser Richtlinien für Java-Anwendungen kann bei IBM nachgelesen werden. Wie die WCAG1 sind die Software-Guidelines von IBM mit konkreten Beispielen belegt.

In Deutschland wird die barrierefreie Informationstechnik insbesondere durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt und enthält Angaben sowohl zu Webtechnologien als auch zu grafischen Programmoberflächen. In ihrer Anlage wird jedoch lediglich eine Übersetzung der WCAG1 geboten. Des weiteren gibt es einige arbeitsrechtliche Vorgaben der Ergonomie sowie die [intern] Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), die für Bildschirmarbeitsplätze zu beachten sind.

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