
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) setzte im Jahr 2002 mit der Übernahme der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 die
Empfehlungen der Europäischen Kommission für die Bundesverwaltung um. Weitere Schritte waren die Implementierung der Webstandards zur Barrierefreiheit auf Länder- und kommunaler Ebene. Die Harmonisierung der Regelwerke auf Länderebene mit den bundesrechtlichen und internationalen Richtlinien hätte erfolgen sollen, aber die länderspezifischen Verordnungen sind unterschiedlich ausgefallen.
In der BITV wurde die Überarbeitung der anzuwendenden Standards geregelt, was den Erlass der BITV 2.0 in 2011 zur Folge hatte. Die
BITV 2.0 führt als technischer Standard eine Übersetzung der WCAG 2.0 aus 2008 auf. Damit wurde eine längst überfällige Modernisierung der anzuwendenden Standards für die deutsche Bundesverwaltung erzielt.
Die Anpassung in der BITV 2.0 hat zur Konsequenz, dass die ohnehin teilweise abweichenden Regelungen in den Bundesländern jetzt noch mehr von den Vorgaben auf Bundesebene abweichen. Diese Fragmentierung kann für keinen befriedigend sein.
Harmonisierte Standards in ganz Deutschland schaffen Anwendungssicherheit, kalkulierbare Rahmenbedingungen sowie praktische und wirtschaftliche Vorteile. Auch aus Sicht der Nutzer mit Behinderungen sollten die Anforderungen an barrierefreies Webdesign überall auf einem Niveau sein.
Der Stand der Landesgleichstellungsgesetze ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Die nachfolgenden Links führen zu Übersichten des Projekts "Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" auf www.bik-online.info. Dort finden Sie genauere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen in den deutschen Bundesländern.
Baden-Württemberg — BITV des Bundes
Bayern — BayBITV (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
Berlin — VVBIT (Verwaltungsvorschrift zur barrierefreien Informationstechnik)
Brandenburg — BbgBITV (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
Bremen — BremBITV (Verordnung für die Gestaltung barrierefreier Informationstechnik nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz)
Hamburg — HmbBITVO (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
Hessen — HVBIT (Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik)
Mecklenburg-Vorpommern — noch keine Verordnung in Kraft
Niedersachsen — nicht vorgesehen
Nordrhein-Westfalen — BITV NRW (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalz — noch keine Verordnung in Kraft
Saarland — noch nicht in Kraft
Sachsen — nicht vorgesehen
Sachsen-Anhalt — nicht vorgesehen
Schleswig-Holstein — nicht vorgesehen
Thüringen — noch nicht in KraftDie Problematik der Fragmentierung von Webstandards ist im Übrigen nicht alleine ein innerdeutsches Problem. Auch
auf europäischer Ebene gibt es unterschiedliche Regelwerke für die Barrierefreiheit im Web.
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