
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.
Hinweis: In der WCAG 2.0 sind einzelne Erfolgskriterien mit Anmerkungen ergänzt. Diese finden sich nicht unbedingt in der BITV 2.0 wieder, sondern in der Begründung zur BITV 2.0.
| WCAG 2.0 | BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität II) |
|---|---|
Prinzip 1: Wahrnehmbar — Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können. | Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit — Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können. |
Richtlinie 1.4 Unterscheidbar: Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund. | Anforderung 1.4 Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern. |
1.4.7 Leiser oder kein Hintergrund-Audioinhalt: Für aufgezeichneten, reinen Audioinhalt, der (1) hauptsächlich Sprache im Vordergrund enthält, (2) kein Audio-CAPTCHA oder ein Audio-Logo ist und (3) bei dem es sich nicht um eine Vokalisierung handelt, die hauptsächlich als musikalischer Ausdruck bestimmt ist wie beispielsweise Singen oder Rappen, gilt mindestens eines der Folgenden: (Stufe AAA)
Anmerkung:Gemäß der Definition von "Dezibel" sind Hintergrundgeräusche, die diese Anforderung erfüllen, ungefähr viermal so leise wie der Sprachinhalt im Vordergrund. | 1.4.7 Hintergrundgeräusche Aufgezeichnete Audio-Inhalte, die im Vordergrund Sprache enthalten, haben keine oder abschaltbare Hintergrundgeräusche. Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als die sprachlichen Inhalte im Vordergrund, sofern es sich nicht um nur gelegentliche Toneffekte handelt, die ein oder zwei Sekunden dauern. Audio-Inhalte, die ein Audio-CAPTCHA oder Audio-Logo sind, sowie Audio-Inhalte, bei denen es vorrangig um den musikalischen Ausdruck geht, sind hiervon ausgenommen. |
| Aus der Begründung zur BITV 2.0 | |
Hintergrundton, der dieser Anforderung entspricht, hat etwa ein Viertel der Lautstärke des Sprachinhalts im Vordergrund. Audio-Inhalt, bei dem es vorrangig um den musikalischen Ausdruck geht, kann z. B. der Mitschnitt eines Gesangs sein. |
About Decibels (dB)
Understanding Guideline 1.4 [Distinguishable] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)
Understanding Success Criterion 1.4.7 [Low or No Background Audio] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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