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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Vergleich zwischen WCAG 2.0 und BITV 2.0

Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.

Hinweis: In der WCAG 2.0 sind einzelne Erfolgskriterien mit Anmerkungen ergänzt. Diese finden sich nicht unbedingt in der BITV 2.0 wieder, sondern in der Begründung zur BITV 2.0.

Gegenüberstellung: 3.1.5 Leseniveau
WCAG 2.0BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität II)

Prinzip 3: Verständlich — Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Prinzip 3: Verständlichkeit — Die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar: Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Anforderung 3.1

Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten.

3.1.5 Leseniveau: Wenn der Text nach der Entfernung von Eigennamen und Titeln Lesefähigkeiten voraussetzt, die über das Niveau der niedrigen, sekundären Schulbildung hinausgehen, dann gibt es ergänzenden Inhalt oder eine Version, die keine über die niedrige, sekundäre Schulbildung hinausgehenden Lesefähigkeiten verlangt. (Stufe AAA)

3.1.5 Einfache Sprache

Für alle Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zusätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfügung gestellt.

Aus der Begründung zur BITV 2.0

Die WCAG 2.0 orientieren sich bei einfacher Sprache am "lower secondary education level". Für die BITV 2.0 wurde hingegen die Formulierung der Bedingung 14.1 der BITV 1.0 übernommen. Die Festlegung auf ein bestimmtes sprachliches Niveau ist auf Grund des dreigliedrigen Schulsystems und im Hinblick auf unterschiedliche Regelungen auf Landesebene nicht realisierbar. Als Arbeitshilfe wird nach Inkrafttreten der Verordnung ein Leitfaden zum verständlichen Schreiben entwickelt und bereitgestellt.

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