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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Vergleich zwischen WCAG 2.0 und BITV 2.0

Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.

Gegenüberstellung: 2.4.8 Position
WCAG 2.0BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität I)

Prinzip 2: Bedienbar — Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Prinzip 2: Bedienbarkeit — Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können.

Richtlinie 2.4 Navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Anforderung 2.4

Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.

2.4.8 Position: Es gibt Informationen zu der Position des Benutzers innerhalb eines Satzes von Webseiten. (Stufe AAA)

2.4.8 Standort

Es sind Informationen über den Standort der Nutzerin oder des Nutzers innerhalb der Webseite sowie innerhalb verbundener Webangebote verfügbar.

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"Barrierefreiheit verstehen und umsetzen" von Jan Eric Hellbusch und Kerstin Probiesch

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© Jan Eric Hellbusch (2001-2012)