
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Auf dieser Seite können Sie einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 mit einzelnen Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vergleichen.
| WCAG 2.0 | BITV 2.0 (Anlage 1 / Priorität I) |
|---|---|
Prinzip 2: Bedienbar — Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. | Prinzip 2: Bedienbarkeit — Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können. |
Richtlinie 2.4 Navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden. | Anforderung 2.4 Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen. |
2.4.8 Position: Es gibt Informationen zu der Position des Benutzers innerhalb eines Satzes von Webseiten. (Stufe AAA) | 2.4.8 Standort Es sind Informationen über den Standort der Nutzerin oder des Nutzers innerhalb der Webseite sowie innerhalb verbundener Webangebote verfügbar. |
Breadcrumb Navigation: Further Investigation of Usage
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Understanding Guideline 2.4 [Navigable] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)
Understanding Success Criterion 2.4.8 [Location] beim W3C (Stand: 3. Januar 2012) und die
deutsche Übersetzung(Stand: 14. Oktober 2010)Der folgende Begriff auf dieser Seite wird im Glossar definiert:
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