Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Anforderungen für die digitale Verwaltung

Konformitätsvermutung nach BITV 2.0

§ 3 Absatz 2 BITV 2.0 erlaubt die Vermutung der Barrierefreiheit bei digitalen Inhalten dann, wenn die Konformität zur EN 301549 gegeben ist. Die Bestimmung der Konformität wird in Anhang C der EN 301549 beschrieben. Die Konformitätsvermutung wird in den meisten Vorschriften der Länder auf gleicher Weise gehandhabt.

Die Barrierefreiheit ist für Webseiten (einschließlich Webseiten in einem Extranet oder Intranet), mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe (einschließlich Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und Verfahren zur elektronischen Aktenführung), grafische Programmoberflächen (Software) und Dokumente umzusetzen.

Als Norm für die Barrierefreiheitsanforderungen legt der Durchführungsbeschluss 2021/1339 die EN 301549 v3.2.1 fest. Die englischsprachige Norm kann PDF: kostenfrei heruntergeladen werden. Die deutschsprachige Fassung kann nach einer Registrierung bei der Extern: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik heruntergeladen werden.

Regelfall

Die EN 301549 stellt Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit auf, in dem sie für Web, nicht-Web Dokumente und Software insbesondere die Erfüllung der Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA voraussetzt.

Sonderfälle

Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit in der Norm gehen über die Konformität zu den WCAG 2.1 hinaus.

Die EN 301549 besteht aus 14 Kapiteln und sechs Anhängen. Die normativen Anforderungen finden sich in Kapitel 5 bis 14 sowie Anhang C. Die Kapitel lauten:

In den Kapiteln "Web", "Nicht-Web Dokumente" und "Software" werden die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA zugrundegelegt. Es ist immer einer der dieser drei Kapitel für digitale Inhalte anwendbar. Die Kapitel 5 bis 8 sowie 12 und 13 enthalten weitergehende Anforderungen, die – falls anwendbar – ebenfalls erfüllt sein müssen.

Konformitätsprüfung

Die vollständigen Bedingungen und Tests zur Bestimmung der Konformität zur EN 301549 werden in normativen Anhang C der EN 301549 beschrieben. Erst wenn alle anwendbaren tests in Anhang C bestanden sind, sind die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit erfüllt beziehungsweise kann nach der BITV 2.0 Barrierefreiheit vermutet werden.