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Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1

Diese Seite bietet Texte zu Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt aus den WCAG 2.1. Nach der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301549 müssen Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software diesem Erfolgskriterium genügen.

Erfolgskriterium 1.1.1

Deutschsprachige Übersetzung

Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt ist in den WCAG 2.1 wie folgt eingegliedert:

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt

(Stufe A)

Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen.

Steuerelemente, Eingabe

Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um ein Steuerelement handelt oder Eingaben durch den Benutzer akzeptiert, dann hat dieser einen Namen, der seinen Zweck beschreibt. (Beachten Sie Erfolgskriterium 4.1.2 für zusätzliche Anforderungen an Steuerelemente und Inhalte, die Eingaben durch den Benutzer akzeptieren.)

Zeitbasierte Medien

Wenn es sich bei den Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit. (Beachten Sie Richtlinie 1.2 für zusätzliche Anforderungen an Medien.)

Test

Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um einen Test oder eine Übung handelt, die nichtig wäre, wenn sie als Text dargestellt würde, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

Sensorisch

Wenn Nicht-Text-Inhalt hauptsächlich dafür gedacht ist, eine bestimmte Sinneserfahrung zu schaffen, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

CAPTCHA

Wenn der Zweck des Nicht-Text-Inhalts der ist zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf den Inhalt zugreift, dann werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHAs bereitgestellt, die Ausgabeformen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung nutzen, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen.

Dekoration, Formatierung, unsichtbar

Wenn der Nicht-Text-Inhalt reine Dekoration ist, nur für visuelle Formatierung benutzt wird oder dem Benutzer gar nicht präsentiert wird, dann wird der Inhalt so implementiert, dass er von assistierender Technik ignoriert werden kann.

Englischsprachige Texte

1. Perceivable

Information and user interface components must be presentable to users in ways they can perceive.

Guideline 1.1 Text Alternatives

Provide text alternatives for any non-text content so that it can be changed into other forms people need, such as large print, braille, speech, symbols or simpler language.

Extern, englischsprachig: understanding guideline 1.1

Success Criterion 1.1.1 Non-text Content

(Level A)

All non-text content that is presented to the user has a text alternative that serves the equivalent purpose, except for the situations listed below.

Controls, Input

If non-text content is a control or accepts user input, then it has a name that describes its purpose. (Refer to success criterion 4.1.2 for additional requirements for controls and content that accepts user input.)

Time-Based Media

If non-text content is time-based media, then text alternatives at least provide descriptive identification of the non-text content. (Refer to Guideline 1.2 for additional requirements for media.)

Test

If non-text content is a test or exercise that would be invalid if presented in text, then text alternatives at least provide descriptive identification of the non-text content.

Sensory

If non-text content is primarily intended to create a specific sensory experience, then text alternatives at least provide descriptive identification of the non-text content.

CAPTCHA

If the purpose of non-text content is to confirm that content is being accessed by a person rather than a computer, then text alternatives that identify and describe the purpose of the non-text content are provided, and alternative forms of CAPTCHA using output modes for different types of sensory perception are provided to accommodate different disabilities.

Decoration, Formatting, Invisible

If non-text content is pure decoration, is used only for visual formatting, or is not presented to users, then it is implemented in a way that it can be ignored by assistive technology.

Extern, englischsprachig: understanding success criterion 1.1.1

7 Hinweise zu Erfolgskriterium 1.1.1

Zu Erfolgskriterium 1.1.1:

  • Für jeden Nicht-Text Inhalt muss der Zweck des Inhalts bestimmt werden. Es kommt darauf an, den Zweck des Nicht-Text-Inhalts anzugeben und nicht unbedingt auf eine Beschreibung.

  • Der Zweck einer Grafik kann sehr unterschiedlich sein:

    1. Bei aktiven Elementen (Links, Schaltflächen und Widgets), die nur aus Grafik bestehen, kommt es darauf an, dass das aktive Element ein Namen hat, der die Funktion angibt. Der Name eines Links muss den Linkzweck angeben (vergleiche Erfolgskriterium 2.4.4) und der Name einer Schaltfläche muss beschreibend sein (vergleiche Erfolgskriterium 2.4.6). Besteht ein aktives Element nur aus einer Grafik, dann kann der Alternativtext der Grafik den Zweck des aktiven Elements angeben. Wenn Grafik und Text das aktive Element bilden, dann kann der Text ausreichen und die Grafik kann als dekorativ behandelt werden.
    2. Illustrierende Grafiken, die Objekte, Menschen, Szenen oder Abstraktionen darstellen und den umgebenden Text visuell ergänzen, müssen identifiziert werden (alt="Kurzer Text mit Angabe des Zwecks"). Der Zweck der Grafik ist dabei meist eine Konkretisierung der textlichen Inhalte. Der Zweck beispielsweise eines Fotos kann sachlichen oder emotionalen Charakter haben.
    3. Informative Grafiken wie Info-Grafiken, Karten, Diagramme, aber möglicherweise auch Fotos und andere Darstellungen von Informationen, benötigen eine beschreibende Textalternative. Beschreibende Textalternativen geben die Informationen an, die bei Fehlen des Nicht-Text-Inhalts (zum Beispiel einer Grafik) zum Verständnis des Inhalts fehlen. Der Zweck der Grafik ist die Darstellung von Inhalten, die im Text nicht vorkommen. Längere Textalternativen (> 80 Zeichen) müssen als lange Beschreibung realisiert werden, wodurch ein identifizierender Alternativtext und die mit der Grafik verknüpfte lange Beschreibung (zum Beispiel mit aria-describedby, longdesc, Verlinkung oder <details>) gemeinsam die Textalternative bilden.
    4. Grafiken, die rein dekorativen Charakter haben, benötigen einen leeren Alternativtext (alt=""). Rein dekorative Grafiken dürfen auch per CSS eingebunden werden.
  • Grafiken, die nur Text darstellen, erhalten einen Alternativtext mit dem abgebildeten Text. Wenn möglich, muss auf solche Grafiken verzichtet werden (siehe Erfolgskriterium 1.4.5).
  • Wenn mehrere Grafiken mit einem Alternativtext beschrieben werden können, erhält eine Grafik den beschreibenden Alternativtext und die weiteren einen leeren Alternativtext (zum Beispiel bei Bewertungen eines Produkts mit fünf möglichen Sternchen erhält das erste Sternchen „4 von 5 Punkten“ und die weiteren einen leeren Alternativtext).
  • Die Textalternative muss nicht zwingend ein Alternativtext sein. Eine Bildunterschrift (<figcaption>) kann als Textalternative für eine Grafik dienen, wenn die Bildunterschrift und die Grafik in einem <figure> stehen.
  • Andere Nicht-Text-Inhalte müssen in sich barrierefrei sein, benötigen aber dennoch Textalternativen:

    • Multimedia-Inhalte (einschließlich Live-Audio und Live-Video) benötigen eine identifizierende Textalternative.
    • In Webseiten eingebettete Objekte mit eigener Oberfläche (zum Beispiel Java oder Flash) benötigen eine zusammenfassende Textalternative.
  • Dieses Erfolgskriterium kann nicht automatisch getestet werden. Es kann zwar festgestellt werden, ob bestimmte Textalternativen für Nicht-Text Inhalte vorhanden sind, aber ob eine Textalternative den Zweck des Nicht-Text-Inhalts angibt, muss manuell geprüft werden.

Zur Richtlinie 1.1:

Alle digitalen Inhalte müssen auch in textlicher Form vorhanden sein. Dadurch wird gewährleistet, dass die Inhalte nicht nur auf einem Bildschirm bei Standardeinstellungen dargestellt werden können, sondern auch in anderen Formen (zum Beispiel Sprachausgaben). Textalternativen müssen insbesondere für Grafiken berücksichtigt werden, was gleichermaßen für Grafiken auf Webseiten, in Dokumenten und Software mit eigener Benutzungsschnittstelle gilt. Auch andere eingebettete Objekte wie Multimedia benötigen Textalternativen.

Links zu WCAG 2.1

Die WCAG 2.1 sind in englisch verfasst. Es wurde eine deutschsprachige Übersetzung beim W3C angestrebt. Trotz breitem Konsens gab es auch Ablehnung. Das W3C hat daher die deutsche Fassung als inoffizielle Übersetzung eingestuft.

Alle Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der WCAG 2.1

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

1 Erfolgskriterium zu Richtlinie 1.1 Textalternativen

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

9 Erfolgskriterien zu Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Richtlinie 1.3 Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

6 Erfolgskriterien zu Richtlinie 1.3 Anpassbar

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

13 Erfolgskriterien zu Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

4 Erfolgskriterien zu Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

6 Erfolgskriterien zu Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

3 Erfolgskriterien zu Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Richtlinie 2.4 Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

10 Erfolgskriterien zu Richtlinie 2.4 Navigierbar

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

6 Erfolgskriterien zu Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

3. Verständlich

Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

6 Erfolgskriterien zu Richtlinie 3.1 Lesbar

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

5 Erfolgskriterien zu Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

6 Erfolgskriterien zu Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

4. Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.

3 Erfolgskriterien zu Richtlinie 4.1 Kompatibel

5. Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.1 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. [en;https://www.w3.org/WAI/WCAG21/Understanding/conformance;Konformität verstehen (englisch)] beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützend".

5.2 Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.1-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

5 Konformitätsbedingungen der WCAG 2.1