Das Internet erlaubt den freien, individuellen Zugang zu Informationen, die gleichberechtigte Kommunikation und Interaktion mit Menschen in aller Welt, den freien Handel und nicht zuletzt die Fernbedienung und Kontrolle von Geräten und Maschinen in der eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz. Und das ist sogar mobil von jedem beliebigen Ort der Erde möglich. Vorzüge, die immer mehr geschätzt werden und die bereits für viele Menschen fester Bestandteil des Berufs- aber auch des Privatlebens geworden sind.
Gerade ältere und behinderte Menschen könnten insbesondere von diesen Möglichkeiten profitieren, da sie per Internet viele Dinge wieder selbstständig erledigen können und dadurch ihre häufig eingeschränkte Mobilität zumindest teilweise kompensieren. Wie bei vielen anderen technischen Entwicklungen auch, bauen sich jedoch im Internet vermehrt Barrieren für diese Personengruppe auf [
18].
In diesem Kapitel wird zuerst der Begriff "Web-Accessibility" abgegrenzt und geklärt, was sich alles dahinter verbirgt. Anschließend wird auf die Bedeutung der Zugänglichkeit und auf Beispiele für Hindernisse und Barrieren im Internet eingegangen. Ein weiterer wichtiger Teil dieses Kapitels bespricht die wichtigsten Handlungsfelder der Umsetzung barrierefreier Web-Auftritte. Im letzten Abschnitt wird das Problem der Web-Accessibility zusammengefasst und das Ziel derer gezeigt, die sich für die Umsetzung barrierefreier Web-Angebote einsetzen.
Die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit von Web-Inhalten und Systemen aller Art wird in Fachkreisen als Accessibility bezeichnet und kann als ein bestimmter Teil der Usability, oft übersetzt mit Gebrauchstauglichkeit oder Benutzerfreundlichkeit, eingeordnet werden. Der Begriff Accessibility gehört zu dem Vokabular der Ergonomie, konnte aber bisher noch nicht eindeutig und allgemeingültig definiert werden, was auch den Prozess der Standardisierung erheblich erschwert [
19].
Grundlage der weiteren Ausführungen soll folgende Auslegung des Begriffes Accessibility sein: (Web-)Accessibility beschreibt eine Gestaltung von (webbasierten) Informations- und Kommunikationssystemen, die die Benutzung ohne Hindernisse erlaubt und keinen Benutzer von der Möglichkeit ausschließt, diese Systeme zu verwenden. Accessibility bezeichnet barrierefreies Webdesign . Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den Belangen von behinderten Menschen, die das Internet nutzen. Allerdings sind die Anforderungen, die barrierefreies Webdesign an die Entwickler setzen, umfassender zu sehen. Das Wort "barrierefrei" impliziert mehr als "behindertengerecht" zu sein. Hierbei geht es darum, möglichst alle Barrieren auszuschalten, die es Benutzern erschweren oder sogar verwehren, Inhalte einer Web-Site zu verwenden. Deshalb wird der Begriff Accessibility auch oft mit Barrierefreiheit übersetzt [
50].
Barrierefreiheit von Web-Inhalten bedeutet, dass jeder mit der Benutzung jeder beliebigen Web-Browsing Technologie in der Lage sein soll, jede beliebige Web-Site zu besuchen, ein komplettes Verständnis der angebotenen Informationen zu bekommen und vollständig mit der Site interagieren zu können [
44].
Viele Internetseiten sind so sehr auf die optische Wahrnehmung ausgerichtet, dass Blinde und Sehbehinderte von der Benutzung ausgeschlossen werden können. Aber nicht nur bei Blinden und Sehbehinderten kann es zu Problemen beim Zugang von Web-Auftritten kommen, sondern auch bei den meisten Menschen, die von anderen Arten einer Behinderung betroffen sind.
Das Ziel darf es daher nicht sein, Sonderlösungen für behinderte Menschen oder für einzelne Gruppen von behinderten Menschen zu finden, sondern Internetangebote so zu erstellen, dass es für alle Benutzergruppen gleichermaßen uneingeschränkt nutzbar ist [
20]. Gerade Seh-, Hör- und physisch Behinderten soll der Zugang zu elektronischen Inhalten erleichtert werden, indem deren Bedienung auch nur mit Hilfe eines Sinnes wie Sehen, Hören oder Fühlen möglich sein soll.
Auch wenn in diesem Zusammenhang oft an behinderte Menschen gedacht wird, so stehen die Forderungen stellvertretend für alle, die durch Alter oder andere gesundheitliche Probleme auf dem Wege zu einer Behinderung sind oder die temporär behindert sind. Selbst die Einschränkungen durch Hard- und Software sowie niedrige Umweltbedingungen können als "Behinderung" betrachtet werden [
18].
Für die Umsetzung des oben genannten Ziels wurden vom W3C Richtlinien verabschiedet, welche erläutern, wie Web-Inhalte für Behinderte zugänglich gemacht werden können. Gleichwohl wird die Befolgung dieser Richtlinien das Internet für alle Benutzer verbessern, egal welchen Benutzeragenten sie benutzen oder unter welchen Einschränkungen sie arbeiten [
34].
Gerade in Hinblick auf die immer größere Verbreitung von mobilen Endgeräten, die auch für den Zugang zum Internet genutzt werden können, gewinnt die Umsetzung der Zugänglichkeitsrichtlinien an Bedeutung. Außerdem wird es auch dazu beitragen, Informationen im Internet schneller aufzufinden und die Funktionalität und Universalität des Webs zu verbessern. Hauptsächlich soll es aber den Zugang zu Informationen für mehrere Personengruppen, die von Behinderungen betroffen sind, erleichtern und kommt damit auch der Web-Community als Ganzem zugute [
34].
Da das Internet das erste Medium ist, bei dem der Nutzer wirklich interaktiv bestimmt, was und wann er lesen will, haben die Anbieter von Dienstleistungen verstärkt das Problem, in der enorm stark wachsenden Vielfalt des Internets herauszuragen und gefunden zu werden. So muss ihr Auftritt möglichst attraktiv sein, wobei sich dieser Begriff an der vermuteten Zielgruppe orientiert. Hierbei ist den meisten nicht klar, dass sie durch Verwendung bestimmter Präsentationstechniken Nutzergruppen ausgrenzen, die diese nicht beherrschen oder keinen Zugang dazu haben [
18]. Bei der Konzeption und Gestaltung von Web-Auftritten sollte daher an möglichst alle potentiellen Benutzer gedacht und die Zielgruppe nicht zu eng gesehen werden.
Behinderte Menschen setzen hohe Erwartungen an das Internet. Es besteht ein starkes Interesse, bestehende Angebote umfassend zu nutzen und deshalb sind diese Menschen für den "Internet-Markt" eine wichtige und interessante Zielgruppe. In der Umfrage "Internet ohne Barrieren - Chancen für behinderte Menschen", welche im Jahr 2003 im Internet vom Universum Institut und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durchgeführt wurde, sehen viele beeinträchtigte Menschen einen Vorteil des Internets darin, dass es zumindest auf den ersten Blick keinen Unterschied zwischen Behinderten und Nichtbehinderten gibt und dass sie sich über alles informieren können, was für diese Menschen eine Erleichterung des Alltags mit sich bringt [
55].
Barrierefreie Seiten bieten beeinträchtigten Menschen die Freiheit zur selbstbestimmten Informationsbeschaffung und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie kommen aber allen Nutzern zugute, gerade in Bezug auf die Geräteunabhängigkeit und klare Strukturierung, denn so wird für alle Benutzer die mentale und körperliche Anstrengung bei der Informationsfindung minimiert.
Auf Hindernisse, die im Prinzip als Äquivalent zu Barrieren zu sehen sind, aber eine Erweiterung gegenüber der herrschenden Betrachtung von Barrierefreiheit darstellen, stoßen behinderte und nichtbehinderte Internet-Nutzer gleichermaßen.
Ein Hindernis in diesem Zusammenhang ist z.B. die Notwendigkeit, einen bestimmten Browser bzw. eine bestimmte Browser-Version zu verwenden, um die Inhalte erfassbar dargestellt zu bekommen, also so strukturiert, dass sie verständlich, jedoch nicht zwingend graphisch "durchgestylt" sind [
50].
Dazu gehört ebenso die Kompatibilität mit assistiven Technologien, wie z.B. ein Screenreader oder die Braille-Zeile, und vor allem die Möglichkeit, auch mit alternativen Bedienkonzepten Zugang und Navigierbarkeit zu erlangen, also z.B. nur über die Maus oder über Ersatzstrategien wie Einhandtastatur, Mund-, Augen- oder Sprachsteuerung.
Die Notwendigkeit, eine bestimmte Bandbreite zur Verfügung zu haben, um Inhalte in einer angemessenen Geschwindigkeit abrufen zu können, können ebenso ein Hindernis darstellen. Die Größen der zu übertragenden Seiten-Dokumente, aber auch dort enthaltene Bild- und Multimediadateien sollten so optimiert sein, dass eine Seite in tolerierbarer Zeit angezeigt werden kann und das auch bei Verwendung eines Analog- Modems.
Es gibt natürlich auch Dateien, z.B. Musikdateien, die meistens größer ausfallen, deshalb sollten sie aber nicht allen Menschen vorenthalten werden. Der Benutzer muss zunächst nur informiert werden, was ihn erwartet, einschließlich dem Umfang der Datei und dem was sie enthält, und der Benutzer kann dann selbst entscheiden, ob die Datei geladen werden soll [
50].
Ein weiteres Hindernis stellen angebotene Dateien dar, die beispielsweise Microsoft-Produkte zur Darstellung benötigen, da der Zugang zu den Informationen eines kostenpflichtigen Zusatzprogramms bedarf [
50].
Die Notwendigkeit zur korrekten Darstellung eine clientseitige Scriptsprache aktiviert zu haben, ist ein Hindernis, wenn die Seiten ohne aktiviertes JavaScript oder ohne die Aktivierung von Java nicht dargestellt werden können. Zwar ist die Benutzung dieser zusätzlichen PlugIns kostenlos möglich, aber neben der möglicherweise fehlenden Tauglichkeit für blinde Benutzer spielt es auch eine Rolle, dass viele Benutzer auf die Aktivierung dieser PlugIns verzichten, da sie Sicherheitsprobleme darstellen oder sie nicht installiert werden können oder dürfen, da sie an Computern in der Schule, dem Internetcafe oder dem Büro arbeiten [
50].
Barrierefreiheit muss also technisch und inhaltlich umgesetzt werden, so dass jeder ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auf die Informationen zugreifen kann.
Besonders wichtig ist auch die übersichtliche Gestaltung, wobei die Anordnung der Informationen eine wesentliche Rolle zum besseren Verständnis spielt. Alle wesentlichen Informationen sollen im Text enthalten sein und die Navigations- und Eingabeelemente sollten ebenfalls ein Textäquivalent aufweisen.
Ein ausgeprägter Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund sollte vorhanden sein, wobei letzteres nicht im Code der Seite fixiert sein darf, so dass sich der Benutzer über die Einstellungen seines Browsers die für ihn optimalen Bedingungen einstellen kann.
Eine Web-Site soll also auch nicht nur für eine bestimmte Bildschirmauflösung optimiert werden, demzufolge ist also nicht mit der Festlegung eines festen Fonts, Fontgröße oder Breite zu arbeiten. Vielmehr sollte so gebaut werden, dass sie für jede Auflösung optimal lesbar und verständlich ist [
50].
Auch ein 30 Jähriger ist nach 7 Stunden Bildschirmarbeit erschöpft und will sich vielleicht mal zurücklehnen und trotzdem noch einen Artikel aus 1,5 m Entfernung lesen können. Fast jeder über 50 Jahren hat nicht mehr die volle Sehkraft, deshalb ist für ihn eine frei skalierbare Schriftgröße von Vorteil [
50].
Die Informationsgestaltungen und Navigationsstrategien können ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Nutzbarkeit haben und somit sind eine klare, auf wenig Bedienschritte beschränkte und mit einfachen Symbolen unterstützte Navigation und ein möglichst einfaches Vokabular mit intuitiv verständlichen Begriffen wichtige Voraussetzungen [
58].
Von der Umsetzung dieser Paradigmen profitieren sowohl blinde und sehbehinderte Internetnutzer und vor allem die bisher wenig berücksichtigten Gruppen der Hör-, Lern- und Geistigbehinderten, denn gerade diese haben oft nur rudimentäre schrift- und lautsprachliche Kompetenzen. Hier stellt das überwiegend textbasierte Internet eine zusätzliche Barriere für die Teilnahme der Gehörlosen an der Informationsgesellschaft dar. Viele Gehörlose fühlen sich trotz großen Interesses an den Neuen Medien von dieser Welt ausgeschlossen, da Präsentationen von Web-Inhalten in Gebärdensprache selten und nur in Fachkreisen vorhanden sind.
Allerdings würde bei mehr Angeboten in Gebärdensprache die Kapazität und Geschwindigkeit von Datenleitungen nicht ausreichen, um ein halbwegs vernünftiges Arbeiten und Kommunizieren in Gebärdensprache zu ermöglichen.
Der Ansatz des "Design for All" fasst die Forderungen ebenfalls gut zusammen. Das Ziel ist die Entwicklung von Schnittstellen, die von vorneherein ohne spezielle zusätzliche Hard- oder Software-basierten Hilfsmittel für einen Benutzerkreis mit unterschiedlichsten Voraussetzungen, Fähigkeiten, Präferenzen oder Bedürfnissen nutzbar sind. "Design for All" bedeutet also nicht für jede Zielgruppe ein gesondertes Produkt zu entwerfen, sondern die unterschiedlichen Benutzeranforderungen in ein einziges Produkt zu integrieren. Dass dabei mit einzelnen "Features" häufig unterschiedliche Zielgruppen bedient werden können, ist nicht nur ein zufälliger Nebeneffekt, sondern Design-Ziel [
13].
Tastatur-Shortcuts erlauben nicht nur Menschen mit motorischen Behinderungen, die eine Maus nicht bedienen können, sondern auch geübten Nutzern eine beschleunigte Bedienung von Software. Optische Warnhinweise unterstützen nicht nur hörgeschädigte Menschen, sondern erlauben generell die Benutzung in einem Umfeld, in dem Warntöne störend, wie z.B. in einer Bibliothek, oder nicht wahrnehmbar wären, wie z.B. in einer lauten Fabrikhalle [
13].
"Design for All" bedeutet damit auch Integration und nicht wieder eine Stigmatisierung der behinderten Menschen durch spezielle Versionen und Zugänge.
Für gewerbliche Anbieter ist es sicherlich auch von Vorteil, wenn die jeweiligen Web-Auftritte besser durch Suchmaschinen gefunden werden können, denn diese arbeiten gewissermaßen auch blind, da sie nur Textinformationen auswerten können. Sind also beispielsweise alle Bilder genau beschrieben, werden auch diese Informationen interpretiert und bei entsprechenden Suchanfragen aufgelistet.
Insgesamt ist das Ziel, Zugangsbarrieren für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen im Internet und Intranet zu berufsrelevanten Informations- und Kommunikationsangeboten soweit wie möglich abzubauen, für alle von Vorteil. Besonders dort, wo der Mensch als Staatsbürger angesprochen wird und z.B. über Rathaustermine informiert oder zur Stimmabgabe aufgefordert wird, sollte auf alles verzichtet werden, was eine Barriere sein könnte.
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist also der Bereich des E-Government der wichtigste Schwerpunkt im Internet, weil hier alle Bürger das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang haben, d.h. jede Kommune muss alle Informationen wirklich jedem Bürger zugänglich machen. Für Menschen mit Behinderungen kann bei guter Zugänglichkeit die virtuelle Behörde oder virtuelle Schalter ein wesentlich erhöhtes Maß an Selbstständigkeit bedeuten.
Die Möglichkeit, die Dienstleistung von zu Hause aus anzufordern, beseitigt die Mobilitätsbarrieren. Die elektronische Verfügbarkeit der benötigten Informationen erlaubt es, mit geeigneten Umsetzungsmethoden, wie z.B. Schrift zu Sprache, Schrift zu Braille-Schrift oder die Untertitelung von Tondokumenten, die Leseschranke zu überwinden. Die Kommunikationsbarrieren, vor allem bei Hör- und Sprachbehinderten, können am virtuellen Schalter ebenfalls besser überwunden werden als am physischen Schalter [
58].
Mittlerweile sind zumindest Behörden der Bundesverwaltung beim Einrichten neuer Internetauftritte oder deren Überarbeitung durch die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV) verpflichtet, Vorkehrungen zu schaffen, damit auch Behinderte das Informationsangebot nutzen können. Bereits bestehende Angebote sowie öffentliche Terminals sollen bis Jahresende 2005 angepasst werden. Es sei denn, sie richten sich speziell an Behinderte, denn diese müssen bis Ende 2003 zugänglich gestaltet werden [
3].
Bei der gesetzlichen Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen spielen die USA eine Vorreiterrolle. Auf Basis des "Americans with Disabilities Act" (ADA, 1990) haben Behinderte in den USA die Möglichkeit, ihre Gleichstellung mit Nichtbehinderten in allen Lebensbereichen durchzusetzen [
18].
Die Europäische Gemeinschaft hat mit dem von allen Mitgliederstaaten ratifizierten e-Europe Aktionsplan festgeschrieben, dass alle Web-Auftritte der öffentlichen Hand der Mitgliederstaaten und der europäischen Institutionen bis zum Jahresende 2005 barrierefrei gestaltet sein müssen, um sicherzustellen, dass behinderte Menschen Zugang zu den Informationen bekommen und die Vorteile des Potentials des E-Governments voll nutzen können [
17].
Aufgrund der Gesetzesgrundlage wendet sich die BITV an die Bundesverwaltung, sieht aber auch ausdrücklich vor, dass die durch die Verordnung geregelten Standards zu barrierefreien Informationstechnik auf freiwilliger Basis mittels Zielvereinbarungen zwischen gewerbsmäßigen Anbietern und anerkannten Verbänden behinderter Menschen gelten sollten [
20].
Aber auch im Bereich des E-Commerce, also des Handelns, Kaufens und Verkaufens von Waren und Dienstleistungen im Internet, sollten keine Benutzer wegen nicht-barrierefreien Web-Auftritten benachteiligt werden. Dies passiert aber z.B. beim Kauf von Flugtickets oder Bahnfahrkarten, die im Internet teilweise durch Sonderkonditionen gefördert werden, während einige Reisebüros dafür sogar Bearbeitungsgebühr berechnen. Auch beim Online-Banking, wo der Benutzer der traditionellen Kontoführung mit Gebühren bestraft wird, sollte kein Benutzer eingeschränkt werden.
Die meisten kommerziellen Anbieter haben aber leider bisher nicht verstanden, dass ein barrierefreier Zugang ihre ureigensten Interessen berührt, denn sie können mit einem barrierefreien Angebot zusätzliche Kunden gewinnen und das bei nur geringen zusätzlichen Kosten [
7].
Barrierefreiheit hat noch mehr Vorteile für Anbieter von Web-Sites, denn durch die streng logisch-strukturierte Programmierung geht eine Kostenreduktion für Wartung und Veränderung einher. Die Reichweite der Angebote erhöht sich, da mehr Ein- und Ausgabegeräte bedient werden können. Änderungen können leichter und schneller vorgenommen werden, die Suchmaschinen können die Web-Sites besser finden und nicht zuletzt kann Barrierefreiheit zu einem Qualitätsmerkmal im Internet werden, mit denen Agenturen und Gestalter für sich und ihre Fähigkeiten werben können.
Außerdem sollte auch besonders bei Konzeption für E-Learning- und Online-Kultur-Angeboten auf gute Zugänglichkeit geachtet werden, denn nach Artikel 27.1 der Deklaration der Menschenrechte hat jeder ein Recht, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzuhaben [
17]. Barrierefreiheit von Kulturgütern im Internet bedeutet dabei insbesondere nicht nur die technischen Vorraussetzungen für Barrierefreiheit zu schaffen, sondern auch den Inhalt auf verschiedene Weise so zu präsentieren, dass es verständlich und zugänglich für diverse Gruppen von behinderten Menschen ist.
In einem realen Museum wird schließlich auch darauf geachtet, dass zum einen verschiedenen Gruppen von Menschen der Zugang ermöglicht wird und zum anderen die Inhalte so mit verschiedenen Medien und in verschiedenen Ausdrucksformen präsentiert werden, beispielsweise durch die Kinderversion der Ausstellungstexte, so dass möglichst allen Besuchern zumindest ein Eindruck über die von ihnen besuchten Kulturgüter vermittelt werden kann.
Hierbei kommt es also vor allem auf die personenzentrierte Definition der Online-Zugänglichkeit zu Kultur- und Bildungsressourcen für alle an. Dies beinhaltet eine zweckmäßige Gestaltung für eine breite Masse von Zielgruppen und erlaubt sowohl den unabhängigen Zugriff als auch die Nutzung der Informationen, d.h. die Inhalte müssen auf verschiedene Weise vermittelbar und zugänglich gestaltet werden.
Gestalter und Programmierer von Web-Sites müssen jedoch erst einmal ein Gespür dafür entwickeln, auf welche Probleme Behinderte stoßen, wenn sie Inhalte erfassen möchten. Oft handelt es sich um Unwissenheit, fehlendes Vorstellungsvermögen oder mangelnde Betroffenheit, manchmal aber auch um Angst vor zusätzlichem Aufwand. Die Gestaltung barrierefreier Web-Auftritte erfordern einen höheren Aufwand an Konzeption und Realisierung als eine "normale" Web-Site.
Für den Übergang genügen bereits kleine Lösungen, die schon vielen Behinderten einen einfacheren Zugang erlauben. Nicht jede Web-Site lässt sich so gestalten, dass sie allen behinderten Menschen vollständigen Zugang gewährt, denn dazu gibt es einfach zu viele Arten von Behinderungen, als dass eine Lösung jedem gerecht werden könnte. Auch kann nicht für alle Arten von Web-Auftritten die volle Barrierefreiheit gefordert werden, denn einige Anbieter legen z.B. die Visualisierung in den Fokus und diese wollen natürlich ihre Kompetenzen in diesem Bereich präsentieren.
Es gibt aber auch viele Gestaltungsmöglichkeiten, die auf die eingeschränkten Möglichkeiten vieler Zeitgenossen Rücksicht nehmen, denn auch diese haben Interesse am gleichberechtigten Zugang zu Informationen, um nicht in der Informationsgesellschaft ausgegrenzt zu werden. Das Internet kann gerade Blinden und stark Sehbehinderten ein Stück mehr Selbstständigkeit geben und ihnen in Beruf und Freizeit neue Möglichkeiten bieten. Sie können ohne Umwege und ohne fremde Hilfe auf Informationen und Dienstleistungen zugreifen, sich per E-Mail, Homepage und in Diskussionsforen äußern und auf die Außenwelt zugehen [
6].
Dieser und anderen Gruppen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen ein Stück mehr Selbstständigkeit in der Informationsgesellschaft zu geben, ist das Ziel der Web Accessibility Initiative (WAI). Dies ist eine Gruppe von Menschen, die auf internationaler Ebene Richtlinien und Vorschläge ausarbeiten, mit denen Hindernisse und Barrieren im Internet abgebaut oder minimiert werden können. Ein Teil ihrer Arbeit ist in den Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG [
34,
25]) zu finden.
Lesen Sie,
warum ich mich an die Standards halte und warum das Layout mit
Cascading Style Sheets statt Tabellen oder Frames gestaltet wurde. Sollten Sie Probleme mit dem Layout haben, so finden Sie in der
Liste standardkonformer Browser Links zu entsprechenden Download-Seiten.
Die
Gesamtübersicht dieses Webauftrittes erreichen Sie jederzeit über das AccessKey-Pad mit Alt+6.
Verwenden Sie
Tastenkürzel, etwa Alt mit der entsprechenden Zahl, um auf diesem Webauftritt zu navigieren.