Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Wirtschaftliche Aspekte der Harmonisierung von Webstandards geschrieben von Jan Hellbusch (2011)

Seit der Veröffentlichung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 in 1999 hat sich gezeigt, dass Barrierefreiheit im Web nicht selbstverständlich ist. Entwickler, Redakteure, Konzepter und Grafikdesigner müssen zuerst ein Bewusstsein für den Zugang zum Web durch Menschen mit Behinderungen gewinnen, bevor sie sich mit der WCAG auseinandersetzen. Auch wenn ein Bewusstsein vorhanden ist, ist die praktische Umsetzung kein Spaziergang:

Deutschland, quo vadis?

Weil in Webprojekten eine große Bandbreite an Techniken und Werkzeugen beherrscht werden müssen, ist eine Vielzahl von Regelwerken zur Barrierefreiheit im Web kaum förderlich für die tatsächliche Erreichung der Barrierefreiheit. Einerseits steht die Web Content Accessibility Guidelines 2.0 seit 2008 in einer endgültigen Fassung auf den Seiten des W3C; seit 2009 gibt es zudem eine autorisierte deutschsprachige Übersetzung. Andererseits gilt in Deutschland die BITV 2.0. die dem Grunde nach der WCAG 2.0 entspricht, aber in manchen Punkten doch davon abweicht, und auf Länderebene diverse weitere IT-Verordnungen, die sich teilweise noch auf die WCAG 1.0 aus 1999 stützen.

Wenn in Deutschland auf Länderebene geschaut wird, sollte eine Angleichung der Landes-BITV an die BITV 2.0 des Bundes erwartet werden. Nur hat es sich bei der Vorgängerversion aus 2002 anders gezeigt: Die Extern: Bundesländer in Deutschland haben nur zum Teil die BITV des Bundes übernommen, wenn sie überhaupt die barrierefreie Informationstechnik geregelt haben.

Bei allen Überlegungen hierzu: Die Bundesregierung hat sowohl mit der BITV aus 2002 als auch mit der BITV 2.0 aus 2011 eine abweichende Regelung zur WCAG 1.0 bzw. 2.0 festgelegt. Dies bezieht sich nicht nur auf einzelne Abweichungen in den konkreten Anforderungen, sondern auch auf Extern: normative Konzepte. Wenn die Bundesländer ebenfalls eigene Wege gehen, dann verstärkt sich das Problem fragmentierter Standards. Wenn nicht der Nutzer im Vordergrund steht, dann sollte zumindest die Wirtschaftlichkeit für einheitliche Regelwerke sprechen.

Gründe für einheitliche Standards

Der positivste Effekt bei der Verwendung einheitlicher Standards ist darin zu sehen, dass die Hersteller von Werkzeugen wie Redaktionssysteme oder interaktive Webseiten ihre Software auf der Basis einheitlicher technischer Bestimmungen zur Barrierefreiheit anbieten können. Wenn die Anforderungen zur Barrierefreiheit eindeutig sind, dann wird zwangsläufig mehr Barrierefreiheit umgesetzt; fragmentierte Anforderungen führen dazu, dass personelle Ressourcen mit dem Erreichen der diversen Anforderungen, statt mit der Verbesserung der Barrierefreiheit gebunden sind.

Einheitliche Richtlinien sind auch die Grundlage für die Bewertung der Barrierefreiheit. Umfangreiche Testverfahren, die die Konformität zur WCAG 2.0 überprüfen lassen, gibt es in Deutschland nicht. Die verfügbaren Testverfahren wie der Extern: BITV-Test oder das Bewertungsverfahren für den Extern: BIENE-Award, erlauben keine objektive Aussage über die Konformität einer Website zu den Anforderungen der WCAG 2.0.

Die notwendige Harmonisierung der Regelwerke über barrierefreies Webdesign sollte auch aus Sicht von einzelnen Akteuren gesehen werden: