Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Konformität nach WCAG 2.1 geschrieben von Jan Hellbusch (2014)zuletzt bearbeitet in

Wenn Webseiten, Nicht-Web-Dokumente oder Software den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 genügen, kann das mit einer Konformitätserklärung belegt werden. Eine Konformitätserklärung wird in den WCAG 2.1 nicht vorgegeben, aber sie ist eine Möglichkeit, die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen zu dokumentieren.

Mit einer Konformitätserklärung wird dokumentiert, dass einzelne oder alle Webseiten eines Webauftritts, Dokumente oder Software den Erfolgskriterien der WCAG genügen. Nach den WCAG 2.1 dürfen die Erfolgskriterien aus den WCAG 2.1 oder aus den WCAG 2.0 zugrundegelegt werden. Ebenso darf die Konformitätsstufe A, AA oder AAA Grundlage für eine Konformitätserklärung sein.

In Europa und in Deutschland legt die EN 301549 die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit fest. Nach der EN 301549 müssen Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software den Erfolgskriterien aus den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, mindestens genügen.

Abgrenzungen

Die Konformitätserklärung nach den WCAG 2.1 muss gleich zweimal abgegrenzt werden:

Der Weg zur Konformitätserklärung

Eine Konformitätserklärung kann jeder Anbieter eines Webauftritts (oder eines Dokuments oder einer Software) bieten. Sie soll belegen, dass die Webseite, das Dokument oder die Software auf Barrierefreiheit qualitätsgesichert wurde. Ob die Bewertung durch den Anbieter selbst oder durch einen Drittanbieter erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Lediglich bei öffentlichen Stellen gilt, dass sie die Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, mindestens erfüllen müssen.

Jede Konformitätserklärung setzt eine Prüfung der Konformität voraus. Damit solche Prüfungen transparent und mit vergleichbaren Ergebnissen durchgeführt werden, gibt die WCAG 2.1 einige Konformitätsbedingungen vor. Für Konformität müssen diese Anforderungen immer erfüllt sein.

Prüfung von Webseiten

Konformität wird nach den WCAG 2.1 für einzelne Webseiten oder Prozesse erklärt. Wenn mehrere Webseiten oder Prozesse geprüft wurden, sollten diese in einer gemeinsamen Konformitätserklärung aufgelistet werden.

Die Prüfung einer Webseite erfolgt anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.1. Bei den Kriterien handelt es sich um im Browser testbare Anweisungen. Die Kriterien werden beim W3C ausführlich dokumentiert. Da die Anforderungen recht vielschichtig sind, ist eine reliable Konformitätsprüfung nur nach einer gewissen Einarbeitung möglich.

Vorgehensweise bei Webauftritten

Die Konformität kann nach den WCAG 2.1 nur für einzelne Webseiten und Prozesse bewertet und erklärt werden. Wie aber sieht es mit einem Webauftritt mit vielen einzelnen Webseiten aus? Eine vollständige Prüfung von hunderten oder tausenden Webseiten ist praktisch nicht machbar. Automatisierte Konformitätsbewertungen gibt es nicht.

Die WCAG 2.1 selbst bietet keine Methodologie für die Herangehensweise bei großen Webauftritten, etwa wenn es um eine repräsentative Seitenauswahl geht. Grundlage für die Überprüfung von Webauftritten auf Barrierefreiheit ist eine ergänzende Notiz zu den WCAG, die Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM) 1.0 aus 2014.

Die WCAG-EM skizziert die Vorgehensweise bei der Seitenauswahl, des Audits und der Dokumentation im Prozess der Konformitätsbewertung. Die WCAG-EM wurde als Ergänzung zu den WCAG 2.0 konzipiert, beschreibt die eigentliche Prüfung von Webseiten jedoch nicht. Die Vorgehensweisen sind unabhängig von den konkret anzuwendenden Standards. Deshalb kann die WCAG-EM als Grundlage für eine Konformitätsprüfung nach den WCAG 2.1 herangezogen werden.