Statement zur Auftaktveranstaltung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen

geschrieben von Andreas Bethke (2003)

Dieses Statement wurde während der Eröffnungsveranstaltung der Bundesregierung zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen am 21./22. Februar 2003 in Magdeburg von Andreas Bethke, Vorsitzender des hessischen Landesbehindertenrats, gemacht. Das Statement wurde innerhalb der Arbeitsgruppe 2: "Überlegt planen statt Barrieren errichten" diskutiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

ich will im Folgenden kurz auf die Bedeutung des Internet eingehen und darauf, wem informationelle Barrierefreiheit alles nützt und wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann. Anschließend versuche ich zusammenzufassen, was das Behindertengleichstellungsgesetz bisher bewirkt hat, wodurch es seine Wirkung entfaltet hat und welches die nächsten Schritte sein müssen.

Warum ist Barrierefreiheit im Internet so wichtig?

Immer mehr repräsentiert das Internet die Angebote und Möglichkeiten unserer Informationsgesellschaft. Immer mehr durchdringt es dabei unsere wichtigsten Lebensbereiche. Schauen wir kurz in den Sektor Beruf: Immer mehr Jobbörsen gehen ins Internet, immer mehr verschmelzen das Internet und die Intranets vieler Unternehmen, immer häufiger sind Internetkompetenzen eine wichtige Einstellungsvoraussetzung. Oder werfen wir einen Blick auf den Bereich Freizeit: Immer mehr Urlaubsregionen stellen sich im Internet nicht nur vor, sie stellen dort auch Buchungssysteme zur Verfügung. Gerade im Zeichen der Initiativen für einen Tourismus für alle müssen auch diese Angebote barrierefrei sein. Die besten Flug- und Bahntarife gibt es mittlerweile via Internet. Wer heute einen Konzertbesuch schenkt, recherchiert dafür oft erst einmal am Computer. Auch die Kommunen gehen mit ihren Angeboten, ihrem Bürgerservice, ihren Antragsformularen ins Netz. Selbst Zeitungen und Pressedienste, wie kobinet, finden wir heute schnell und zuverlässig im Internet. Ganz zu schweigen von all den Angeboten, die auch behinderte Menschen als Konsumenten ansprechen könnten, wenn sie denn zugänglich und nutzbar wären.

Wem nützt die informationelle Barrierefreiheit?

Informationen sind das Futter unserer Wissens- und unserer Dienstleistungsgesellschaft. Informationen zugänglich und nutzbar machen und moderne Informationstechnik so entwickeln, dass sie möglichst niemanden ausgrenzt, schafft mehr Teilhabe und neue Ressourcen: Vielen mobilitätsbehinderten Menschen vereinfacht moderne barrierefreie Informationstechnik allgemein das Organisieren ihres Lebens und damit ihre Chancen auf Teilhabe erheblich. Sinnesbehinderten Menschen erschließt sie oft erst ihr Recht am Informationsgut unserer Gesellschaft. Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung macht sie Information verständlich. Menschen mit geringen PC-Kenntnissen oder Handicaps erleichtert sie ihre Nutzung. Wer vermehrt teilhaben kann am Leben in unserer Gesellschaft, wird vermehrt auch interessant als Kunde. Auch aus unternehmerischer Sicht ist Barrierefreiheit in der Informationstechnik somit von Bedeutung. Und ist sie dabei teuer? Selbst ohne es volkswirtschaftlich zu betrachten: meistens nein! Meist nämlich geht es darum, bei der Entwicklung der Technologie die Barrierefreiheit der Technologie im Kopf zu haben.

Wie schaffe ich Barrierefreiheit?

Grafische Links sind für blinde Menschen nicht erkennbar. Sie müssen mit alternativem Text hinterlegt werden. Schrift muss für Menschen mit Sehproblemen Größen- und Kontrastveränderungen zulassen. Mausklicks, die für spastisch behinderte und blinde Menschen nicht ausführbar sind, brauchen Entsprechungen auf der Tastatur. Einfache und konkrete Festlegungen dieser Art definiert seit 1. Mai 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) zu § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Was hat das BGG bisher bewirkt?

Die Sensibilisierung der Bundesverwaltung hat begonnen. Die ersten Auftritte werden barrierefrei gestaltet. Ihrer Vorreiterrolle gerecht wurden dabei die Seiten des Behindertenbeauftragten. Der Beratungsbedarf ist erwartungsgemäß groß. Er wird durch Experten befriedigt, die unter anderem in BIK arbeiten. Sie versuchen, Positivbeispiele zu bewirken. Aktuell hervorzuheben ist hier die Seite www.wirtschaftsbericht.info. Als Negativbeispiel kann das Bundespresseamt gelten. Es ignorierte das "Anklopfen" der Berater und reagierte erst auf Eingaben der Verbände. Kontakte zur Bundesversicherungsanstalt, zu den gesetzlichen Krankenkassen und ähnlichen Einrichtungen bestehen bisher kaum. Auf Länderebene hat Rheinland-Pfalz in seinem Behindertengleichstellungsgesetz die Standards des BGG positiv umgesetzt. Andere Länder scheinen zu folgen. Negativbeispiel ist Schleswig-Holstein, das damit einem bundeseinheitlichen Standard entgegen wirkt. Mit viel Unsicherheit besetzt ist die Thematik auf kommunaler Ebene. So sind in Rheinland-Pfalz die Kommunen in die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung der Informationstechnik nicht eingebunden, allerdings stellt das Land Beratungskompetenz in Aussicht. Noch existieren keine "freiwilligen" Positivbeispiele auf kommunaler Ebene. Einzelne Kommunen werben zwar mit barrierefreien Auftritten, verfügen aber nicht über solche. Im privaten Bereich beginnen Webagenturen damit, entsprechendes Know-how anzubieten, häufig allerdings ohne ihre eigenen Seiten beispielhaft zu gestalten, die erforderlichen Referenzen und Kenntnisse zu besitzen. Einzelne Unternehmen beginnen damit, ihre Software - erstmals auch ein Content-Management-System - und ihre Auftritte prüfen zu lassen. Ärgerlich ist es, dass selbst im Öffentlichen Bereich mit Verweis auf das BGG immer wieder neue "behindertengerechte" Nur-Text-Seiten als Parallelangebot zu den "normalen" nicht barrierefreien Seiten entstehen. Auch für Informationstechnik gilt, dass sie gemäß § 4 BGG nur dann barrierefrei ist, "wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar" ist.

Wodurch hat das BGG bisher gewirkt?

Das Gesetz hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Streben nach Barrierefreiheit ganzheitlicher betrachtet und der Aspekt der Informationstechnik mehr ins Blickfeld gerückt wird. Handhabbar ist die Barrierefreiheit in der Informationstechnik durch die in der BITV gesetzten und jetzt geltenden Standards. Sie sind in Informationspools verfügbar, kommentiert und werden ständig um Praxisbeispiele ergänzt. Die steigenden Besucherzahlen auf den entsprechenden Websites belegen die wachsende Bedeutung dieser Pools. Beträchtliche Wirkung entfalten auch die Beratungsprojekte. Sie sind zum Teil parallel zum BGG entstanden und arbeiten jetzt daran, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen Lebenswirklichkeit werden zu lassen. So hat das unter anderem von der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe getragene Projekt "Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) seit Anfang 2002 Prüfinstrumente entwickelt, anhand derer Expertinnen und Experten in mittlerweile sechs regionalen Beratungsstellen Informationstechnik hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit prüfen. Adressen (auch über das Projekt hinaus), Standards usw. dokumentiert der Informationspool www.bik-online.info.

Die nächsten Schritte

Es muss gelingen, die Standards und Fristen des BGG bundesweit auch auf Länderebene zu etablieren. Dabei sind auch die Kommunen mit ihren umfangreichen Internetangeboten auf Barrierefreiheit in der Informationstechnik zu verpflichten. Die dafür notwendige Verfügbarkeit von Beratungskompetenz sollte von den Ländern finanziert werden.

Um die Kompetenz zur barrierefreien Gestaltung von Informationstechnik verstärkt auch bei den "Gestaltern" selbst anzusiedeln, muss die Thematik in die dafür relevanten Ausbildungsgänge aufgenommen werden. Entsprechende Initiativen sollte die Bundesregierung koordinieren und vorantreiben.

Schwierigkeiten beim Implementieren barrierefreier Informationstechnik treten auf, wenn komplexe Redaktionssysteme (CMS) oder Datenbanken zum Beispiel kein Einfügen von Alternativtexten oder andere notwendige Erweiterungen zulassen. Hier muss das Umprogrammieren oder sachgerechte Erneuern von Produkten erreicht werden. Solche mittelfristigen Vorhaben könnten mit Hilfe von Zielvereinbarungen verwirklicht werden. Um die dafür ausgewählten Partner nicht nur zur Aufnahme, sondern auch zum Abschluss von Zielvereinbarungsverhandlungen veranlassen zu können, erscheint es sinnvoll, eine eingeführte Zertifizierung der Barrierefreiheit anbieten zu können. Das Projekt BIK arbeitet deshalb daran, ein standardisiertes Prüfverfahren zu entwickeln, auf dessen Basis dann einheitlich zertifiziert werden kann. Um dem Prüfverfahren ein möglichst großes Gewicht zu geben, strebt BIK an, das Verfahren in das Projekte übergreifende "Aktionsbündnis barrierefreies Internet" (AbI) einzubringen. Ein einheitliches Zertifizierungsverfahren wird im Übrigen mittlerweile von vielen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Anbietern gefordert, um den bereits entstehenden Wildwuchs an Prüfsiegeln verschiedenster Qualität einzudämmen.

Es gibt noch einen weiteren Grund, der für ein anerkanntes Prüfverfahren spricht. Kleine Projekte oder Beratungsstellen werden nicht auf Dauer in der Lage sein, Prüfverfahren zu konzipieren und weiter zu entwickeln. Die Fortschreibung eines anerkannten Verfahrens jedoch sollte gesichert werden können. Dafür allerdings müssen wir frühzeitig - also schon jetzt - eine entsprechend nachhaltige Förderung einfordern. Dies erscheint mir auch wichtig, um die Mitwirkung selbst betroffener Expertinnen und Experten bei der Fortschreibung der BITV-Standards sicher zu stellen. Verfügbare aktuelle Prüfverfahren werden im Übrigen auch den Aufbau weiterer Beratungseinheiten erleichtern, die wir mit jedem neuen Landesgleichstellungsgesetz dringender benötigen.

Lassen Sie es mich zugespitzt so formulieren:

Wenn das Jahr der Menschen mit Behinderungen genügend Rückenwind entwickelt, so dass bis zu seinem Weihnachtsfest

dann hat sich dieses Jahr im Hinblick auf die informationelle Teilhabe behinderter Menschen tatsächlich gelohnt.

In diesem Sinne wünsche ich uns eine erfreuliche Vorweihnachtszeit.