Das papierlose Büro
geschrieben von Jan Eric Hellbusch (2002)
In der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) wird neben der Bestimmung, Websites barrierefrei zu gestalten, auch die Barrierefreiheit in Software bestimmt. In der Anlage zur BITV sind jedoch nur Richtlinien zur Barrierefreiheit auf der Basis von Webtechnologien angeführt. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben jedoch nach dem SGB IX einen Rechtsanspruch auf eine barrierefreie Arbeitsorganisation - einschließlich der eingesetzten Software - gegenüber Ihren Arbeitgebern.
Die Bombe tickt
Zurzeit gibt es eine ganze Reihe von Projekten, die darauf abzielen, die papiergebundene Akte durch eine elektronische Aktenführung abzulösen. Beispielsweise nennt sich dies bei Gerichten "elektronischer Rechtsverkehr". Diese Projekte sind inzwischen mehr oder weniger weit fortgeschritten. Die gesetzlichen Vorgaben werden darauf hinauslaufen, dass von Seiten des Bürgers niemand gezwungen wird, den elektronischen Weg zu wählen, also z.B. seine Klage als elektronisches Dokument einzureichen.
Richter oder Verwaltungsjuristen werden allerdings die eingesetzte Software, mit der solche Systeme realisiert werden, einsetzen müssen. Ohne die Software wird in Zukunft die juristische Arbeit nicht möglich sein.
Für blinde und sehbehinderte Richter und Juristen wäre es also unerlässlich, bereits jetzt auf die barrierefreie Gestaltung dieser Softwareprodukte hinzuwirken. Solche Forderungen sind auch deshalb besonders wichtig, weil die eingesetzte Software meist keine Standard-Software ist, sondern beispielsweise speziell für Behörden und Gerichte entwickelt wird.
Das Lesen mit Screenreadern
Es gibt auch in vielen Bereichen der Wirtschaft das Bestreben, eingegangene Schriftstücke elektronisch zu erfassen. Dabei werden die Dokumente mit einem Scanner eingelesen und als Bilddateien in einem Archivprogramm abgelegt. Zu den Bildern werden dann regelmäßig Schlagworte eingegeben, z.B. Aktenzeichen, Namen, Betreff usw., nach denen ein Mitarbeiter suchen kann.
Kernproblem ist also, dass lediglich Bilder abgelegt werden, mit denen ein Screen-Reader nichts anfangen kann. Würden die eingehenden Dokumente mit einem OCR-Programm bearbeitet werden, würde das einen Rattenschwanz an Problemen mit sich bringen. Bedingt durch die möglichen Fehler bei der OCR könnten sich Fehler in die Texte einschleichen, so dass man einen erheblichen Korrekturaufwand hätte. Auch würden handgeschriebene Texte nicht ordentlich erfasst. Darüber hinaus zerlegen OCR-Programme die Struktur der Seiten, so dass etwaige Tabellen, Skizzen oder Grafiken nicht an den richtigen Stellen stehen und das Dokument nicht mehr verwertbar ist.
Die einzige Möglichkeit für Screen-Reader-Nutzer hier ist, die Bilddateien mit einem OCR-Programm nachträglich zu bearbeiten, also den betreffenden Schriftwechsel als Grafikdatei lokal zu speichern und dann mit einer Texterkennung zu lesen. Wichtig ist dann aber, dass die Dokumente eine ausreichende Qualität für einen OCR-Programm liefern, die Bilder also mit mindestens 300 dpi erfasst und später mit dieser Auflösung auch wieder ausgelagert werden könnten. Das braucht zwar einen erheblichen Speicherplatz, der aber bei den heutigen Speichermedien kein wirkliches Problem mehr darstellt.
Bedienbarkeit der Dokumentenmanagementsysteme
Die Steuerung der Programme mit dem Screen-Reader muss aber ebenso möglich sein, d.h. die Programmoberfläche sollte dem MFC-Standard entsprechen, so dass der Blinde selbst nach Dokumenten suchen kann. Wünschenswert wäre also die Berücksichtigung der MFC in jedem Pflichtenheft.
MFC
MFC sind die Microsoft Foundation Classes. Sie finden in C++ Einsatz und sind keine "Standards" im eigentlichen Sinne.
Bei MFC handelt es sich um eine Sammlung von Dialogelementen, die vor allem bei Visual C++ mitgeliefert werden. Mit diesen Fensterklassen kann jeder Screen-Reader ohne weitere Anpassungen zusammenarbeiten. Die Klassen sind auch, was die Resourcenverwendung und den Platzbedarf angeht, sehr effektiv.
Wenn Anwendungen mit einer anderen Programmiersprache geschrieben werden, müssen Screen-Reader in der Regel erst einmal angepasst werden, damit Dialogelemente überhaupt erkannt werden, etwa mit Makros. Bei Delphi z.B. kennt der Screen-Reader JAWS schon einige Fensterklassen, wie Eingabefelder, weil diese schon von Herstellerseite bereits angepasst wurden, jedoch gibt es darüber hinaus sehr viele weitere Fensterklassen, die ein Software-Entwickler einsetzen kann, die der Screen-Reader nicht kennt, und die dann erst vom Anwender oder dem Screen-Reader-Hersteller bzw. -Lieferanten angepasst werden müssen.
Mit MFC ist man also auf der sicheren Seite, wenn es um ein Programm geht, das barrierefrei gestaltet werden soll. Benötigt werden lediglich die zum Programmierset gehörenden Dialogfenster. Nähere Informationen hierzu sind in den technischen Dokumentationen zu C++ zu finden.
Microsoft beschäftigt sich sehr mit dem Thema und es gibt Entwicklertools zum Erstellen MFC-konformer Software in C++. Die MFC lassen sich vom Grundprinzip her aber auf jeder anderen Programmiersprache übertragen, weil MFC fast nur Betriebssystemfunktionen nutzt.
Microsoft Active Accessibility (MSAA)
Folgende Informationen zitiere ich von Matthias Hänell:
Bislang wurden Screenreader für die Betriebssysteme DOS, WINDOWS und LINUX entwickelt. Da der Firma Microsoft bekannt ist, dass Blinde mit Hilfe von Screenreadern ihr Windows-Betriebssystem benutzen, hat man dort mit dem MSAA-Modell (Microsoft Active Accessibility) reagiert. Hierbei handelt es sich um eine Standardisierung und Offenlegung der Schnittstellenvereinbarungen zwischen Betriebssystem bzw. Anwendungssoftware und den Screenreadern. Dabei bedient man sich neuen Techniken, indem der Screenreader vom jeweiligen Anwendungsprogramm individuell unterstützt wird, um ein optimales Zusammenspiel beider Komponenten zu gewährleisten. Für Sehgeschädigte bedeutet MSAA eine große Chance, denn tendenziell scheinen immer mehr Hersteller von Softwareprodukten an einer Offenlegung der Schnittstellenstandards zur Bildschirmkommunikation interessiert zu sein.
MSAA geht in seiner Funktion weit über das hinaus, was MFC leistet. Bei MFC geht es darum, Standarddialoge des Programmes für Blinde bedienbar zu machen. MSAA erlaubt den Zugriff auf weitergehende informationen, etwa in Microsoft Office auf die Symbole in den Symbolleisten, die an sich nur aus Bildern bestehen, mit denen Screen-Reader nichts anfangen könnte. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den IBM-Leitlinien für barrierefreie Software.