Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Nachstehend finden Sie alle 66 Bedingungen der BITV aus dem Jahr 2002. Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein Kriterium für die Anzeige auswählen.
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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1.1 | Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCIICodes basieren ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
1.2 | Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
1.3 | Für Multimedia-Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
1.4 | Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (z.B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
1.5 | Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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2.1 | Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z.B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
2.2 | Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
2.3 | Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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3.1 | Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
3.2 | Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
3.3 | Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
3.4 | Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
3.5 | Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
3.6 | Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
3.7 | Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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4.1 | Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
4.2 | Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
4.3 | Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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5.1 | In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
5.2 | Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
5.3 | Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
5.4 | Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden, sind keine der Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten Markup-Sprache zur visuellen Formatierung zu verwenden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
5.5 | Für Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
5.6 | Für Überschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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6.1 | Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
6.2 | Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
6.3 | Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
6.4 | Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
6.5 | Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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7.1 | Bildschirmflackern ist zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.2 | Blinkender Inhalt ist zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.3 | Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin, dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.4 | Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
7.5 | Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend zu konfigurieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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8.1 | Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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9.1 | Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.2 | Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.3 | In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.4 | Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks-, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
9.5 | Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks-, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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10.1 | Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden. Die Nutzerin, der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.2 | Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.3 | Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.4 | Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
10.5 | Nebeneinanderliegende Hyperlinks- sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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11.1 | Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
11.2 | Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
11.3 | Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
11.4 | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z.B. Sprache) zu erhalten. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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12.1 | Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
12.2 | Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
12.3 | Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
12.4 | Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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13.1 | Das Ziel jedes Hyperlinks- muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.2 | Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.3 | Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z.B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.4 | Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.5 | Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.6 | Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks- sind zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.7 | Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.8 | Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.9 | Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
13.10 | Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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14.1 | Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
14.2 | Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
14.3 | Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
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