
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Weil technische Spezifikationen wie HTML die Barrierefreiheit nicht "out of the box" garantieren, gibt es zusätzliche Webstandards des W3C zur Erstellung und Aufbereitung von Webinhalten in einer möglichst zugänglichen Form. Diese Richtlinien bilden ein Trio: Web Content Accessibility Guidelines 2.0, Authoring Tool Accessibility Guidelines 1.0 und User Agent Accessibility Guidelines 1.0.
Auch wenn die anderen beiden Richtlinien ebenso wichtig sind, sind für die Webentwicklung meist die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bedeutsam. Letztlich beruht das barrierefreie Webdesign auf diese Richtlinien. Die Richtlinien sind ein technikneutraler Webstandard für die Webentwicklung, deren Einhaltung allen Nutzern ermöglichen soll, auf Webseiten zuzugreifen und sie zu nutzen. Umso wichtiger ist es, dass die
Harmonisierung der Regelwerke zum barrierefreien Webdesign weltweit angestrebt wird.
Die WCAG sind auch Grundlage für die Gesetzgebung, z.B. auch in Deutschland. Während das
Behindertengleichstellungsgesetz die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat, werden in einzelnen Verordnungen detailliertere Regelungen formuliert, so auch in der
Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sowohl in der ursprünglichen Fassung der BITV aus 2002 als auch in der 2011 modernisierten Fassung finden Sie Übersetzungen der jeweils aktuellen WCAG In Anlage 1.
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