Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) trat am 24.07.02 in Kraft.
Die BITV regelt u.a. den sachlichen Geltungsbereich, die einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen und die Umsetzungsfristen für anzuwendende Standards. Auch wenn die
formalen Bestimmungen nur auf bestimmte Einrichtungen des Bundes Anwendung finden, lassen sie sich doch für viele andere Organisationen nutzen.
Nicht nur wird mit dem Behindertengleichstellungsgesetz eine klare Richtung vorgegeben, nämlich das Menschen mit Behinderungen das Recht auf Teilhabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen haben, sondern es wird nun erwartet, dass die Bundesländer mit
Landesgesetzen nachziehen. Auch hier wird die Informationstechnik und insbesondere das barrierefreie Webdesign eine wichtige Rolle spielen.
Die
BITV-Anforderungen im Einzelnen können Sie tabellarisch aufbereitet nachlesen. Desweiteren können Sie sich die einzelnen Bedingung
nach verschiedenen Kriterien anzeigen lassen.
Die BITV wendet als technischen Standard die Web Content Accessibility Guideline 1.0 (WCAG1) aus dem Jahr 1999 an. Es gibt hierbei zwei Punkte, die, wenn nicht kritisch zu betrachten, die zumindest für Verwirrung sorgen können:
Ein weiterer Aspekt, der bei der Anwendung von Zugänglichkeitsstandards im Web zu berücksichtigen ist, ist der Tatbestand, dass es auf http://www.w3.org/WAI bereits seit Juni 2001 einen Entwurf für WCAG 2 gibt.
Weiterführende Informationen:
Die komplette Rechtsverordnung
als RTF-Datei (118 KB) und gepackt
als ZIP-Datei (13 KB) steht zur Verfügung - besten Dank an
Stephan Rothe!
Lesen Sie,
warum ich mich an die Standards halte und warum das Layout mit
Cascading Style Sheets statt Tabellen oder Frames gestaltet wurde. Sollten Sie Probleme mit dem Layout haben, so finden Sie in der
Liste standardkonformer Browser Links zu entsprechenden Download-Seiten.
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