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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Bedingungen der BITV

Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der Intern: BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.

Die BITV-Bedingungen sind in 14 Anforderungen gegliedert. Oft verteilen sich Bedingungen zu einer bestimmten Technik in verschiedene Anforderungen. Auf dieser Seite werden einzelne Bedingungen thematisch gruppiert (Array). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.

... und wenn das alles nichts hilft
BITV-BedingungWortlaut und Schaltflächen zur Bedingung
11.3Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

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"Barrierefreiheit verstehen und umsetzen" von Jan Eric Hellbusch und Kerstin Probiesch

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© Jan Eric Hellbusch (2001-2012)