Die Bedingungen aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind in 14 Anforderungen gegliedert. Oft verteilen sich Bedingungen zu einer bestimmten Technologie in verschiedene Anforderungen. In der folgenden Auswahlliste können Sie ein Kriterium bestimmen, wonach die BITV-Bedingungen sortiert werden sollen.
| Bedingungen der BITV | Wortlaut und Links zur Bedingung |
|---|---|
| 11.3 | Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind. Die Bedingung 11.3 finden Sie auch in den folgenden Listen: Priorität I und W3C-Technologien |
Weitere Listen mit Bedingungen aus der BITV:
Allgemein
nach Prioritäten gegliedert
nach Anforderungen gegliedert
nach Themen gegliedert
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Stephan Rothe!
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