Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Bedingungen der BITV der Anforderung 3 (Trennung von Inhalt und Layout)

BITV oder WCAG1?

Sie können diese Liste auch in der Fassung der WCAG1 nachlesen:

Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen zum Thema "Trennung von Inhalt und Layout". Sie können mit der nachfolgenden Auswahlliste ein anderes Kriterium auswählen oder sich die [intern] kompletten Richtlinien anzeigen lassen.


BITV-Bedingungen der Anforderung 3 (Trennung von Inhalt und Layout)
Bedingungen der BITVWortlaut und Links zur Bedingung
3.1Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen.
Die Bedingung 3.1 finden Sie auch in den folgenden Listen: [intern] Priorität I und [intern] Allgemeine Bedingungen .
3.2Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren.
Die Bedingung 3.2 finden Sie auch in den folgenden Listen: [intern] Priorität I und [intern] Allgemeine Bedingungen .
3.3Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.
Die Bedingung 3.3 finden Sie auch in den folgenden Listen: [intern] Priorität I und [intern] Allgemeine Bedingungen .
3.4Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.
Die Bedingung 3.4 finden Sie auch in den folgenden Listen: [intern] Priorität I und [intern] Allgemeine Bedingungen .
3.5Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden.
Die Bedingung 3.5 finden Sie auch in den folgenden Listen: [intern] Priorität I und [intern] Allgemeine Bedingungen .
3.6Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden.
Die Bedingung 3.6 finden Sie auch in den folgenden Listen: [intern] Priorität I und [intern] Allgemeine Bedingungen .
3.7Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.
Die Bedingung 3.7 finden Sie auch in den folgenden Listen: [intern] Priorität I und [intern] Allgemeine Bedingungen .

Weitere Listen mit Bedingungen aus der BITV:

Die komplette Rechtsverordnung [intern] als RTF-Datei (118 KB) und gepackt [intern] als ZIP-Datei (13 KB) steht zur Verfügung - besten Dank an [extern, deutschsprachig] Stephan Rothe!

Über das CSS-Design

Lesen Sie, [intern] warum ich mich an die Standards halte und warum das Layout mit [intern] Cascading Style Sheets statt Tabellen oder Frames gestaltet wurde. Sollten Sie Probleme mit dem Layout haben, so finden Sie in der [intern] Liste standardkonformer Browser Links zu entsprechenden Download-Seiten.

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