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Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Bedingungen der BITV

Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der Intern: BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.

Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 14 ("Verständlichkeit"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.

BITV-Bedingungen der Anforderung 14
BITV-BedingungWortlaut und Schaltflächen zur Bedingung
14.1Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

14.2Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

14.3Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten.

Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen:

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"Barrierefreiheit verstehen und umsetzen" von Jan Eric Hellbusch und Kerstin Probiesch

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© Jan Eric Hellbusch (2001-2012)