Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 
Die BITV wurde am 22.9.2011 außer Kraft gesetzt. Mit der BITV 2.0 wurden insbesondere neue anzuwendende Standards bestimmt.
Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung sind thematisch in 14 Anforderungen gegliedert. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen der Anforderung 14 ("Verständlichkeit"). Mit der nachstehenden Auswahlliste können Sie ein anderes Kriterium für die Anzeige auswählen.
BITV-Bedingung | Wortlaut und Schaltflächen zur Bedingung |
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14.1 | Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
14.2 | Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |
14.3 | Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten. Diese Bedingung finden Sie auch in den folgenden Tabellen: |