Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

BITV 2.0 in den Ländern

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 gelten für die öffentlichen Stellen des Bundes. Die Länder in Deutschland haben eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen.

Die Europäische Richtlinie 2016/2102 gibt vor, dass die Mitgliedsstaaten Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft setzen. Als Mindestanforderungen für die digitalen Inhalte der öffentlichen Stellen wird die Konformität zu der EN 301549 festgelegt. Die BITV 2.0 berücksichtigt diese Mindestanforderungen.

In den 16 deutschen Bundesländern wird die Anwendung der EN 301549 für die digitale Barrierefreiheit der öffentlichen Stellen unterschiedlich gehandhabt. Die Hälfte der Länder verweisen auf die BITV 2.0. In einigen Ländern werden andere Wege beschritten. Teilweise wird auf die Europäische Richtlinie 2016/2102 oder (wie in der BITV 2.0) auf harmonisierte Normen verwiesen. Teilweise werden aber eigene Kriterien geliefert, die hinter den Mindestanforderungen nach EN 301549 bleiben.