BITV 2.0 in den Ländern 
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 gelten für die öffentlichen Stellen des Bundes. Die Länder in Deutschland haben eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen.
Die Europäische Richtlinie 2016/2102 gibt vor, dass die Mitgliedsstaaten Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft setzen. Als Mindestanforderungen für die digitalen Inhalte der öffentlichen Stellen wird die Konformität zu der EN 301549 festgelegt. Die BITV 2.0 berücksichtigt diese Mindestanforderungen.
In den 16 deutschen Bundesländern wird die Anwendung der EN 301549 für die digitale Barrierefreiheit der öffentlichen Stellen unterschiedlich gehandhabt. Die Hälfte der Länder verweisen auf die BITV 2.0. In einigen Ländern werden andere Wege beschritten. Teilweise wird auf die Europäische Richtlinie 2016/2102 oder (wie in der BITV 2.0) auf harmonisierte Normen verwiesen. Teilweise werden aber eigene Kriterien geliefert, die hinter den Mindestanforderungen nach EN 301549 bleiben.
- Baden-Württemberg:
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG (25.07.2023) bestimmt die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 10 Absatz 1 L-BGG wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Bayern:
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG (24.07.2020) und
Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern – BayDiV (11.07.2023) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 9 Absatz 1 BayDiV wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Berlin:
Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin – (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – BIKTG Bln) (27.09.2021) bestimmt die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 3 BIKTG Bln wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Brandenburg:
Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG (20.06.2024) und
Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV (17.09.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 2 BbgBITV wird auf die Europäische Richtlinie 2016/2102, Stand der Technik und auf Veröffentlichungen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit verwiesen.
- Bremen:
Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz – BremBGG (20.10.2020) bestimmt die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 13 Absatz 2 BremBGG wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Hamburg:
Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - HmbBGG (19.12.2019) und
Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – HmbBITVO (10.09.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 1 HmbBITVO wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Hessen:
Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG (19.06.2019) und
Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik – BITV HE 2019 (16.09.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 2 BITV HE 2019 wird auf die EN 301549 und Stand der Technik verwiesen.
- Mecklenburg-Vorpommern:
Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V (29.05.2021) und
Verordnung über barrierefreie Informationstechnik nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern - BITVO M-V) (14.12.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 5 Absatz 2 BITVO wird auf EN 301549 verwiesen. § 5 Absatz 3 BITVO bezieht den Stand der Technik ein.
- Niedersachsen:
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz – NBGG (14.12.2023) und
Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) (24.09.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 1 NBITVO wird auf die DIN-EN 301549 verwiesen.
- Nordrhein-Westfalen:
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (01.09.2018) und
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW (18.06.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 1 BITVNRW wird auf die EN 301549 verwisen.
- Rheinland-Pfalz:
Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (InklG RP) (17.12.2020) und
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz – BITV RP (17.12.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 1 Absatz 4 BITV RP wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Saarland:
Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – SBGG (08.12.2021) und
Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung – SBGVO (08.12.2021) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 9 Absatz 2 SBGVO wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Sachsen:
Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG (02.07.2019) und
Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG (10.04.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 2 Absatz 2 BfWebG wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.
- Sachsen-Anhalt:
Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt – BGG LSA (06.05.2019) und
Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt – BGGVO (28.01.2021) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 11 Absatz 2 BGGVO LSA wird auf die EN 301549 verwiesen. In § 11 Absatz 3 BGGVO LSA wird auf die Anlage der Verordnung verwiesen, die die Anforderungen auf Konformitätsstufe AAA aus den WCAG 2.0 enthält.
- Schleswig-Holstein:
Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG (29.03.2022) und
Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen – BfWebV SH (21.02.2023) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 11 LBGG wird auf die Europäische Richtlinie 2016/2102 verwiesen.
- Thüringen:
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG (30.07.2019) und
Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - ThürBITVO (28.04.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 2 ThürBITVO wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.