Anforderungen für die digitale Verwaltung
Für die öffentlichen Stellen in Deutschland ergeben sich die wesentlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Anforderungen können durch weitergehende Vorschriften auf Länderebene sowie anderen Gesetzen und Verordnungen ergänzt werden.
Die Anforderungen an digitale Inhalte sind:
- Barrierefreiheit kann nur dann vermutet werden, wenn Konformität zur EN 301549 erreicht wird. Die EN 301549 ("Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen") stellt die Mindestanforderungen für die digitale Barrierefreiheit dar.
- Der Stand der Technik muss für Inhalte, die nicht von den Mindestanforderungen abgedeckt sind, angewandt werden.
- Ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit soll für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen, berücksichtigt werden.
- Wesentliche Informationen zu einem Webauftritt müssen auf der Startseite des Webauftritts in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt werden.
- Wesentliche Informationen zu einem Webauftritt müssen auf der Startseite des Webauftritts in Leichter Sprache bereitgestellt werden.
Öffentliche Stellen müssen über die oben genannten Anforderungen hinaus eine Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Websites und mobile Anwendungen veröffentlichen.