Europäische Richtlinien 
Die Europäische Union hat mit verschiedenen Richtlinien die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ihre Gesetzgebungen anzupassen, um Mindestanforderungen der digitalen Barrierefreiheit durchzusetzen. Zu diesen Richtlinien zählen insbesondere:
RICHTLINIE (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen – Die Richtlinie wurde durch drei Durchführungsbeschlüssse ergänzt.
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1339 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Die Richtlinie für die öffentlichen Stellen wurde in Deutschland auf Bundesebene im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 umgesetzt. Entsprechende Gleichstellungsgesetze und Verordnungen wurden
in den Ländern in Kraft gesetzt.