Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Europäische RICHTLINIE 2016/2102

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1339 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 legte die Barrierefreiheitsanforderungen auf die EN 301549 v2.1.2 fest. Diese Norm musste nach der Europäischen Richtlinie 2016/2102 von öffentlichen Stellen in Europa erfüllt werden. Der DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1339 aktualisiert die Barrierefreiheitsanforderungen auf die EN 301549 v3.2.1. In Deutschland wird dieser Durchführungsbeschluss in der Barrierefreie-Informationstechnik-verordnung – BITV 2.0 umgesetzt. Auf Länderebene wurde die Vorgabe größtenteils in den Gleichstellungsgesetzen und IT-Verordnungen der Länder berücksichtigt.

Der Durchführungsbeschluss 2021/1339 legt die EN 301549 v3.2.1 als Mindestanforderung für die digitale Barrierefreiheit fest. Die englischsprachige Norm kann PDF: kostenfrei heruntergeladen werden. Die deutschsprachige Fassung kann als DIN EN 301549 nach einer Registrierung bei der Extern: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik heruntergeladen werden.

Der Durchführungsbeschluss 2018/2048 besteht aus sechs Erwägungen, zwei Artikeln und einem Anhang. Untenstehend werden nur die Artikel und der Anhang aufgeführt. Der Extern: vollständige Durchführungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die im Amtsblatt der Europäischen Union (Extern: ABl. L 289/53 vom 12.08.2021) veröffentlichter Durchführungsbeschluss umfasst lediglich eine Änderung im Anhang des Durchführunsgbeschlusses 2018/2048. Diese Änderung ist unten gekennzeichnet.

Artikel 1

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführte Referenz der harmonisierten Norm für Websites und mobile Anwendungen, die zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erstellt wurde, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

ANHANG

Nr.Referenz der Norm
1EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste
2EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste