Europäische RICHTLINIE 2016/2102 
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1339 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 legte die Barrierefreiheitsanforderungen auf die EN 301549 v2.1.2 fest. Diese Norm musste nach der Europäischen Richtlinie 2016/2102 von öffentlichen Stellen in Europa erfüllt werden. Der DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1339 aktualisiert die Barrierefreiheitsanforderungen auf die EN 301549 v3.2.1. In Deutschland wird dieser Durchführungsbeschluss in der
Barrierefreie-Informationstechnik-verordnung – BITV 2.0 umgesetzt. Auf Länderebene wurde die Vorgabe größtenteils in den
Gleichstellungsgesetzen und IT-Verordnungen der Länder berücksichtigt.
Der Durchführungsbeschluss 2021/1339 legt die EN 301549 v3.2.1 als Mindestanforderung für die digitale Barrierefreiheit fest. Die englischsprachige Norm kann kostenfrei heruntergeladen werden. Die deutschsprachige Fassung kann als DIN EN 301549 nach einer Registrierung bei der
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik heruntergeladen werden.
Der Durchführungsbeschluss 2018/2048 besteht aus sechs Erwägungen, zwei Artikeln und einem Anhang. Untenstehend werden nur die Artikel und der Anhang aufgeführt. Der vollständige Durchführungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 289/53 vom 12.08.2021) veröffentlichter Durchführungsbeschluss umfasst lediglich eine Änderung im Anhang des Durchführunsgbeschlusses 2018/2048. Diese Änderung ist unten gekennzeichnet.
Artikel 1
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführte Referenz der harmonisierten Norm für Websites und mobile Anwendungen, die zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erstellt wurde, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG
Nr. | Referenz der Norm |
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2 | EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste |