Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Digitale Verwaltung in Deutschland

Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit gibt es in Deutschland seit 2002. Die Anforderungen sind primär an die öffentlichen Stellen gerichtet und wurden über die Jahre immer wieder angepasst. Für die öffentlichen Stellen des Bundes werden die Anforderungen vor allem in den folgenden beiden Vorschriften beschrieben:

Mit dem BGG und der BITV 2.0 sind öffentliche Stellen des Bundes zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Das BGG regelt insbesondere, welche öffentlichen Stellen welche digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen und darüber hinaus wie die Fortschritte überwacht werden sollen. Die BITV 2.0 legt insbesondere die anzuwendenden Standards fest.

Weitere Vorschriften

Die öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen in Deutschland sind ebenfalls zur Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung verpflichtet. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gleichstellungsgesetz und größtenteils auch eine korrespondierende IT-Verordnung. In den meisten Fällen verweisen die Landesvorschriften bei den anzuwendenden Standards auf die BITV 2.0 oder die Europäische Richtlinie 2016/2102.

Über die Gleichstellungsgesetze hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Vorschriften, die eine digitale Barrierefreiheit für die Verwaltung normieren. Einige Beispiele sind:

Weitere Anwendungsbereiche sind auf Landesebene in unterschiedlichen Vorschriften geregelt. Während beispielsweise das Behindertengleichstellungsgesetz die gleichberechtigte berufliche Teilhabe durch die explizite Einbeziehung von elektronischen Akten und elektronischer Vorgangsbearbeitung in den Anwendungsbereich für barrierefreie Informationstechnik einbezieht, finden sich vergleichbare Regelungen auf Landesebene teilweise in den Landesgleichstellungsgesetzen (zum Beispiel Niedersachsen) und teilweise in den E-Government-Gesetzen (zum Beispiel Berlin).

Anforderungen im Überblick

Öffentliche Stellen des Bundes müssen nach BGG und BITV 2.0 folgende Vorgaben erfüllen:

Die obersten Bundesbehörden und die Länder müssen regelmäßig die digitale Barrierefreiheit dokumentieren und der Extern: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik übermitteln. Die Dokumentation wird der Europäischen Kommission maschinenlesbar übertragen.