Anforderungen für die digitale Verwaltung 
Konformitätsvermutung nach BITV 2.0
§ 3 Absatz 2 BITV 2.0 erlaubt die Vermutung der Barrierefreiheit bei digitalen Inhalten dann, wenn die Konformität zur EN 301549 gegeben ist. Die Bestimmung der Konformität wird in Anhang C der EN 301549 beschrieben. Die Konformitätsvermutung wird in den meisten
Vorschriften der Länder auf gleicher Weise gehandhabt.
Die Barrierefreiheit ist für Webseiten (einschließlich Webseiten in einem Extranet oder Intranet), mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe (einschließlich Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und Verfahren zur elektronischen Aktenführung), grafische Programmoberflächen (Software) und Dokumente umzusetzen.
Als Norm für die Barrierefreiheitsanforderungen legt der Durchführungsbeschluss 2021/1339 die EN 301549 v3.2.1 fest. Die englischsprachige Norm kann
kostenfrei heruntergeladen werden. Die deutschsprachige Fassung kann nach einer Registrierung bei der
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik heruntergeladen werden.
Regelfall
Die EN 301549 stellt Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit auf, in dem sie für Web, nicht-Web Dokumente und Software insbesondere die Erfüllung der Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA voraussetzt.
Sonderfälle
Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit in der Norm gehen über die Konformität zu den WCAG 2.1 hinaus.
Die EN 301549 besteht aus 14 Kapiteln und sechs Anhängen. Die normativen Anforderungen finden sich in Kapitel 5 bis 14 sowie Anhang C. Die Kapitel lauten:
- Allgemeine Anforderungen (Kapitel 5)
- IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation (Kapitel 6)
- IKT mit Videofähigkeiten (Kapitel 7)
- Hardware (Kapitel 8)
- Web (Kapitel 9)
- Nicht-Web-Dokumente (Kapitel 10)
- Software (Kapitel 11)
- Dokumentation und unterstützende Dienste (Kapitel 12)
- IKT mit Zugang zu Umsetzungs- oder Notfalldiensten (Kapitel 13)
- Konformität (Kapitel 14)
In den Kapiteln "Web", "Nicht-Web Dokumente" und "Software" werden die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA zugrundegelegt. Es ist immer einer der dieser drei Kapitel für digitale Inhalte anwendbar. Die Kapitel 5 bis 8 sowie 12 und 13 enthalten weitergehende Anforderungen, die – falls anwendbar – ebenfalls erfüllt sein müssen.
Konformitätsprüfung
Die vollständigen Bedingungen und Tests zur Bestimmung der Konformität zur EN 301549 werden in normativen Anhang C der EN 301549 beschrieben. Erst wenn alle anwendbaren tests in Anhang C bestanden sind, sind die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit erfüllt beziehungsweise kann nach der BITV 2.0 Barrierefreiheit vermutet werden.