
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Die Fähigkeit der Nutzer, Inhalte zu lesen und zu bedienen, darf keinesfalls beeinträchtigt werden, wenn die Seite barrierefrei sein soll. In der Praxis werden Seiten oft "im Wesentlichen barrierefrei" oder "barrierearm" umgesetzt, aber manchmal sind genau die Aspekte, die nicht barrierefrei umgesetzt werden, so problematisch, dass der gesamte Webauftritt nicht genutzt werden kann. Ein Beispiel dafür ist, wenn zu einem grafischen CAPTCHA keine geeigneten Alternativen berücksichtigt werden. Die Mindestanforderung für CAPTCHAs ist die Bereitstellung einer Alternative; besser ist aber der Verzicht auf solche Tests.
Die Absicht eines CAPTCHAs ist es, Roboter auszuschließen, aber Nutzer werden ebenso ausgeschlossen
Vor allem gestalterische Inhalte dürfen die Nutzbarkeit einer Seite nicht blockieren. Der Nutzer darf beispielsweise durch Gestaltungselemente nicht vom Inhalt abgelenkt werden. Blinkende und sich bewegende Inhalte müssen vom Nutzer in einen statischen Zustand versetzt werden können. Audio-Inhalte sollen nicht automatisch abgespielt werden. Bei einigen dieser Ablenkungen gibt es Techniken, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit dem Grunde nach erlauben, bei anderen hingegen nicht. Es gilt, den Einsatz solcher Gestaltungselemente sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls darauf zu verzichten.
Obwohl es viele "Störfaktoren" gibt, so sind insbesondere die in
Konformitätsbedingung 5 der WCAG20 aufgeführten Erfolgskriterien zu beachten. Dort werden nicht nur solche Erfolgskriterien aufgeführt, die für eine barrierefreie Seite ohne Ausnahme zu erfüllen sind, sondern dort wird auch der Gedanke des "progressive Enhancement" postuliert.
Die folgende Liste fasst die Inhalte der Beiträge im Bereich "Störfaktoren vermeiden" zusammen.
Die 5-Sekunden-Ausnahme für blinkenden TextWenn Inhalte blinken, dann lenken sie ab. Für manche Nutzergruppen bedeutet das aber die Einschränkung, mit der Webseite überhaupt nicht mehr interagieren zu können. Deshalb gehören die Anforderungen an das Blinken zu denjenigen Aspekten der Barrierefreiheit, die unbedingt zu beachten sind, um Konformität zu erreichen.
In diesem Beitrag wird anhand eines Textschnipsels und eines JavaScripts ein Beispiel geliefert, um einer der wenigen Ausnahmen zu den Anforderungen standardkonform umzusetzen. Wenn Texte für weniger als 5 Sekunden blinken, dann lenken sie zwar immer noch ab, verhindern aber nicht dauerhaft die Nutzung der Webseite.
Grafische Zugangscodes sperren blinde Internetnutzer ausCAPTCHA sind ursprünglich grafische Sicherheitsabfragen, um Betreiber von Foren, aber auch Gästebüchern, Blogs oder Shopsystemen, vor Spam zu schützen. Die Abfragen sollen leicht für Menschen, aber schwer von Maschinen zu lösen sein.
Für Nutzer von Screenreadern stellen grafische CAPTCHA jedoch eine Barriere dar. Die Bereitstellung einer alternativen Audioversion der Sicherheitsabfrage oder eines allgemein überdachten Sicherheitskonzeptes kann eine Lösung des Problems sein.
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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