Anforderungen für die digitale Verwaltung 
Höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit
Formulare, interaktive Prozesse und zentrale Einstiegsseiten der öffentlichen Stellen des Bundes sollen nach § 3 Absatz 4 BITV 2.0 ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit aufweisen. Diese Vorgabe ist für die öffentlichen Stellen der
Länder und Kommunen unterschiedlich geregelt.
Die BITV 2.0 benennt nicht, was zum höchstmöglichen Maß an Barrierefreiheit gehört. Welche Standards oder Empfehlungen anzuwenden sind, wird in Deutschland von einem Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik bei der Überwachungsstelle des Bundes dokumentiert.
Nach der Begründung zur BITV 2.0 werden die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AAA als höchstmögliches Maß der Barrierefreiheit erwogen. Dass sie zum höchstmöglichen Maß der Barrierefreiheit erklärt werden, kann eigentlich ausgeschlossen werden, denn die Erfolgskriterien auf Stufe AAA sollen bereits auf der Grundlage der EN 301549 auf Webseiten umgesetzt werden. Außerdem ist ein Grund für die Zuordnung von Stufe AAA zu bestimmten Kriterien, dass ein Erfolgskriterium nicht immer umsetzbar ist. Das bedeutet nicht, dass die Erfolgskriterien nicht beachtet werden sollen, sondern dass
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