Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Anforderungen für die digitale Verwaltung

Höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit

Formulare, interaktive Prozesse und zentrale Einstiegsseiten der öffentlichen Stellen des Bundes sollen nach § 3 Absatz 4 BITV 2.0 ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit aufweisen. Diese Vorgabe ist für die öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen unterschiedlich geregelt.

Die BITV 2.0 benennt nicht, was zum höchstmöglichen Maß an Barrierefreiheit gehört. Welche Standards oder Empfehlungen anzuwenden sind, wird in Deutschland von einem Extern: Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik bei der Überwachungsstelle des Bundes dokumentiert.

Nach der Begründung zur BITV 2.0 werden die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AAA als höchstmögliches Maß der Barrierefreiheit erwogen. Dass sie zum höchstmöglichen Maß der Barrierefreiheit erklärt werden, kann eigentlich ausgeschlossen werden, denn die Erfolgskriterien auf Stufe AAA sollen bereits auf der Grundlage der EN 301549 auf Webseiten umgesetzt werden. Außerdem ist ein Grund für die Zuordnung von Stufe AAA zu bestimmten Kriterien, dass ein Erfolgskriterium nicht immer umsetzbar ist. Das bedeutet nicht, dass die Erfolgskriterien nicht beachtet werden sollen, sondern dass Konformitätsstufe AAA meist nicht erreicht werden kann.

Was zu einem höchstmöglichen Maß an Barrierefreiheit zählen sollte, ist die Beachtung von weitergehenden Grundsätzen der Software-Ergonomie und -Entwicklung. Formulare, interaktive Prozesse und zentrale Einstiegsseiten müssen durch ergonomische Benutzeroberflächen und Führung die Nutzer bei der Erledigung der Aktivitäten weiter unterstützen. Entsprechende Anforderungen finden sich zwar in der DIN-EN-ISO 9241 - Teil 171 zur Zugänglichkeit von Software, aber die Anforderungen werden größtenteils von der EN 301549 bereits abgedeckt.

Um Barrierefreiheit und Ergonomie richtig und vollständig in komplexen Anwendungen mit Formularen und interaktiven Prozessen umzusetzen, müssen Software-Implementierungsprojekte von Anfang an mit einem inklusiven Ansatz für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Ergonomie geplant werden. Das fängt bei der Konzeption und der Lieferverfahren an, geht über die frühzeitige und regelmäßige Überprüfung von Code und Inhalten auf Konformität zu den Barrierefreiheitsrichtlinien bis hin zum UX-Design für Menschen mit Behinderung. Letztlich bedeutet ein solcher Ansatz, dass Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen Phasen des Entwicklungsprozesses einbezogen werden.