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Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Diese Seite bietet Texte zu Erfolgskriterium 2.5.2 Zeigeraufhebung aus den WCAG 2.2. Nach der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301549 müssen Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software diesem Erfolgskriterium genügen.

Erfolgskriterium 2.5.2 Zeigeraufhebung

Erfolgskriterium 2.5.2 wurde mit den WCAG 2.1 (2018) eingeführt.

Anmerkungen zu den Quellen

Die Quellen für die Übersetzungen sind wie folgt:

  1. Die meisten Anforderungen stammen aus der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0:
    Extern: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
  2. Anforderungen, die in den WCAG 2.1 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.0 geändert wurden, stammen von der inoffiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.1 auf
    Extern: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
  3. Anforderungen, die in den WCAG 2.2 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.1 geändert wurden, wurden für diese Seiten von
    Extern, englischsprachig: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
    übersetzt.

Folgende Änderungen wurden für diese Veröffentlichung vorgenommen:

Alle Vorkommnisse des Begriffs "assistierende Technik" (WCAG 2.0 und 2.1) wurden durch den Begriff "Assistenztechnologie" ersetzt. Technik bezieht sich auf Webinhalts-Techniken wie HTML, CSS oder SVG (und wird im Glossar der WCAG definiert).

Übersetzung

Erfolgskriterium 2.5.2 ist in den WCAG 2.2 wie folgt eingegliedert:

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

Erfolgskriterium 2.5.2 Zeigeraufhebung

(Stufe A)

Für eine Funktionalität, die mit einem einzelnen Zeiger bedient werden kann, ist mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

Kein Down-Event

Das Down-Event des Zeigers wird nicht zur Ausführung eines Teils der Funktion verwendet;

Abbrechen oder rückgängig machen

Die Funktion wird mit dem Up-Event abgeschlossen, und es gibt einen Mechanismus, um die Funktion vor dem Abschluss abzubrechen oder nach dem Abschluss rückgängig zu machen;

Rückgängig bei Up-Event (Up Reversal)

Das Up-Event macht jedes Ergebnis des vorangegangenen Down-Events rückgängig;

Unentbehrlich

Das Abschließen der Funktion beim Down-Event ist unentbehrlich.

Hinweis

Funktionen, die den Tastenanschlag einer Tastatur oder eines Ziffernblocks emulieren, gelten als unentbehrlich.

Hinweis

Diese Anforderung gilt für Webinhalte, die Zeigeraktionen interpretieren (d.h. sie bezieht sich nicht auf Aktionen, die zur Bedienung des Benutzeragenten oder Assistenztechnologien erforderlich sind).

Anforderungen der WCAG 2.2 (englisch)

2. Operable

User interface components and navigation must be operable.

Guideline 2.5 Input Modalities

Make it easier for users to operate functionality through various inputs beyond keyboard.

Extern, englischsprachig: understanding guideline 2.5

Success Criterion 2.5.2 Pointer Cancellation

(Level A)

For functionality that can be operated using a single pointer, at least one of the following is true:

No Down-Event

The down-event of the pointer is not used to execute any part of the function;

Abort or Undo

Completion of the function is on the up-event, and a mechanism is available to abort the function before completion or to undo the function after completion;

Up Reversal

The up-event reverses any outcome of the preceding down-event;

Essential

Completing the function on the down-event is essential.

Note

Functions that emulate a keyboard or numeric keypad key press are considered essential.

Note

This requirement applies to web content that interprets pointer actions (i.e. this does not apply to actions that are required to operate the user agent or assistive technology).

Extern, englischsprachig: understanding success criterion 2.5.2

2 Hinweise zu Erfolgskriterium 2.5.2

Zu Erfolgskriterium 2.5.2:

Zur Richtlinie 2.5:

Alle Funktionen müssen mit Zeigegeräten wie Mauszeiger, Finger (Touch-Screen) oder Eingabestift sowie Assistenztechnologien wie Spracheingabe bedient werden können. Vor allem komplexe Bedienarten (zum Beispiel Inhalte ziehen, Gesten mit mehr als einem Finger, Gerät schütteln) müssen durch einfache Bedienarten ergänzt sein. Die Bedienarten dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen.

Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.2

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, gesprochene Sprache, Symbole oder einfachere Sprache.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Richtlinie 1.3 Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

Richtlinie 2.4 Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

3. Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

4. Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich Assistenztechnologien interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich Assistenztechnologien.

5. Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.2 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützend".

5.2 Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.2-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

Weiterführende Links

Bislang wurde nur die deutschsprachige Übersetzung der WCAG 2.0 offiziell vom W3C veröffentlicht. Das W3C benennt eine Übersetzung der WCAG 2.1 als inoffizielle Übersetzung: